Zuständigkeit
Welche Waffenbehörde ist für mich zuständig?
Die Zuständigkeit ist Landesrecht. Deshalb sieht sie in sechzehn Ländern verschieden aus.
Warum das sechzehnmal anders aussieht
§ 48 Abs. 1 WaffG: „Die Landesregierungen oder die von ihnen durch Rechtsverordnung bestimmten Stellen können durch Rechtsverordnung die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden bestimmen, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind."
Die Zuständigkeit ist damit vollständig Landesrecht. Das ist der Grund für rund 550 Waffenbehörden mit eigenen Formularen — und seit dem Wegfall des § 50 WaffG zum 01.10.2019 auch für eigene Gebühren.
gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
Der erste Weg führt über dein Landesportal
Eine bundesweite Behördensuche mit Postleitzahl gibt es amtlich nicht. Was es gibt, sind Landesportale mit einem Zuständigkeitsfinder — und in elf Ländern der gemeinsame Online-Dienst eWaffe. Die Tabelle unten führt dich zu dem Einstieg, den dein Land tatsächlich anbietet; wo es keinen gibt, steht der Behördentyp, nach dem du in deinem Landkreis suchst.
Und ein Hinweis, der in Nordrhein-Westfalen regelmäßig Zeit kostet: Dort ist die Kreispolizeibehörde zuständig, nicht die Stadtverwaltung. Wer bei seiner Stadt sucht, findet nichts.
eWaffe („W@ffenrechtliche Erlaubnisse")
Einer-für-alle-Dienst unter Federführung des Freistaats Bayern in Kooperation mit dem Saarland, entwickelt und betrieben von der AKDB, Leitstelle bei der BayKommun AöR.
Grüne, gelbe und rote Waffenbesitzkarte sowie Vereins-Waffenbesitzkarte; Anmeldung über BundID oder BayernID.
Identifizierung, Abholung und Bezahlung bleiben persönlich in der Behörde — das schreibt der Betreiber ausdrücklich.
Zum Stand der amtlichen Meldung vom 02.12.2024 in 80 Waffenbehörden im Einsatz, über 7.300 Anträge digital gestellt; flächendeckend ausgerollt in elf Ländern.
digitale-verwaltung.de · 02.12.2024, abgerufen 23.09.2026 digitalmarkt.baykommun.bayern · 21.11.2025, abgerufen 23.09.2026
Die sechzehn Länder
Warum nicht jedes Land eine eigene Seite hat
Neun Länder sind so weit belegt, dass eine eigene Seite etwas zu sagen hat — Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für die übrigen sieben steht in der Tabelle oben alles, was belegt ist. Eine Seite, die nur den Landesnamen in einen Standardtext einsetzt, hilft niemandem und schadet der ganzen Familie.
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Länder mit eigener Seite
Bayern
Landratsämter und Ordnungsämter kreisfreier Städte · eWaffe
Berlin
Polizei Berlin, Waffenbehörde (LKA 514) · eigener Weg
Brandenburg
Polizeipräsidium des Landes Brandenburg · eWaffe
Hamburg
Polizei Hamburg · eWaffe
Hessen
Landräte und Oberbürgermeister — die Waffenbehörde des Wohnsitz-Landkreises oder der kreisfreien Stadt · eigener Weg
Niedersachsen
Ordnungsamt des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt · eWaffe
Nordrhein-Westfalen
Kreispolizeibehörden · eigener Weg
Schleswig-Holstein
Ordnungs- und Landratsämter · eWaffe
Thüringen
Landratsämter und Ordnungsämter · eigener Weg