Berlin
Waffenbehörde in Berlin
Polizei Berlin, Waffenbehörde (LKA 514) — und der Weg, den das Land für den Antrag anbietet.
| Was gilt | Quelle | |
|---|---|---|
| Zuständige Behörde | Polizei Berlin, Waffenbehörde (LKA 514) | zoll.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Gegenprobe | Bestätigt — eine einzige Behörde für das ganze Land. | zoll.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Weg | eigener Weg — Online-Dienste über service.berlin.de, dazu ausfüllbare PDFs der Polizei | berlin.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Landeseinheitliches Formular | ja Faktisch ja — weil es nur eine Behörde gibt. Siebzehn waffenrechtliche Leistungen stehen als Online-Dienst bereit, dazu ausfüllbare PDFs (Formularstand 08.08.2024). | berlin.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
Gebühren — nur, was veröffentlicht ist
Seit dem 01.10.2019 gibt es kein bundesrechtliches Gebührenverzeichnis mehr: § 50 WaffG steht als „(weggefallen)", die Kostenverordnung zum Waffengesetz ist mit Ablauf des 30.09.2019 aufgehoben. Gebühren sind damit Landesrecht beziehungsweise kommunale Satzung. Belegte Beträge stehen deshalb nur auf den Landesseiten, jeweils mit der Behörde daneben — eine bundesweite Tabelle wäre erfunden.
| Stelle | Wofür | Betrag | Quelle |
|---|---|---|---|
| Berlin, über das Bundesportal verwaltung.bund.de | Waffenbesitzkarte, je nach Bedürfnisgrund | 31 € (Jäger) bis 205 € (gefährdete Personen, Bewachungsunternehmen) | verwaltung.bund.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
Besonderheiten
- Berlin nutzt ein eigenes Sportschützen-Formular, das § 14 Abs. 2 und 3, Abs. 5 und Abs. 6 in der AKTUELLEN Nummerierung ankreuzen lässt — das ist in der Stichprobe die Ausnahme — und zusätzlich die Schießstandzulassung des Vereins abfragt.
berlin.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 - Erwerb und Überlassung führt Berlin als zwei getrennte Leistungen: „Erwerb von Waffen mitteilen" und „Überlassung von Waffen mitteilen". Die Frist nennt die Behörde als „innerhalb von 14 Tagen".
berlin.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 - Berlin ist NICHT im eWaffe-Verbund. Die Bearbeitungszeiten der Berliner Waffenbehörde waren Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im Abgeordnetenhaus (Drucksache 18/16632).
kleineanfragen.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Weiter zur passenden Antragsart
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Zwölf Monate Mitgliedschaft, zwölf Monate regelmäßiges Schießen, den vom Verein abgezeichneten Nachweis und eine Kopie der vorhandenen Waffenbesitzkarte.
Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, den Sachkundenachweis, den Nachweis der sicheren Aufbewahrung — und je nach Behörde zwischen null und zehn Jahren Wohnsitzhistorie.
Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger
Den gültigen Jagdschein, den Nachweis des Sicherheitsbehältnisses und den ausgefüllten Antrag der eigenen Waffenbehörde.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, die nicht an eine einzelne Waffe gebunden ist, dazu Sachkunde und den Aufbewahrungsnachweis.