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Zuständigkeit

Bayern

Waffenbehörde in Bayern

Landratsämter und Ordnungsämter kreisfreier Städte — und der Weg, den das Land für den Antrag anbietet.

Was giltQuelle
Zuständige BehördeLandratsämter und Ordnungsämter kreisfreier Städtebayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026
GegenprobeDas BayernPortal nennt sie zusammenfassend „Kreisverwaltungsbehörden" (Seitenstand 04.02.2026).bayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026
WegeWaffe — BayernPortal je Landratsamt — und Federführer des EfA-Dienstes eWaffebayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026
Landeseinheitliches Formularnein
Kein landeseinheitliches Papierformular. Das BayernPortal führt stattdessen eigene Online-Dienste je Landratsamt — „Waffenbesitzkarte online beantragen", „Voreintrag online beantragen", „Rote WBK — Erstantrag".
bayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026

Gebühren — nur, was veröffentlicht ist

StelleWofürBetragQuelle
BayernPortal (Rahmen für das ganze Land)Ausstellung der Waffenbesitzkarte30 bis 180 €, je Kreisverwaltungsbehörde verschiedenbayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026
Landkreis MünchenWaffenbesitzkarte einschließlich Ersteintragung und Zuverlässigkeitsprüfung, Sportschütze40 €landkreis-muenchen.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
Landkreis Münchendasselbe für Jäger30 €landkreis-muenchen.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
Landkreis MünchenEintragung einer weiteren Waffe15 €, jede weitere 7,50 €landkreis-muenchen.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
Landkreis HaßbergeEintragung nach Erwerbsanzeige15 € erste Waffe, 7,50 € je weitere; Austragung 10 € + 7,50 €hassberge.de · 10.11.2025, abgerufen 23.09.2026

Besonderheiten

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