Bayern
Waffenbehörde in Bayern
Landratsämter und Ordnungsämter kreisfreier Städte — und der Weg, den das Land für den Antrag anbietet.
| Was gilt | Quelle | |
|---|---|---|
| Zuständige Behörde | Landratsämter und Ordnungsämter kreisfreier Städte | bayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Gegenprobe | Das BayernPortal nennt sie zusammenfassend „Kreisverwaltungsbehörden" (Seitenstand 04.02.2026). | bayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Weg | eWaffe — BayernPortal je Landratsamt — und Federführer des EfA-Dienstes eWaffe | bayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Landeseinheitliches Formular | nein Kein landeseinheitliches Papierformular. Das BayernPortal führt stattdessen eigene Online-Dienste je Landratsamt — „Waffenbesitzkarte online beantragen", „Voreintrag online beantragen", „Rote WBK — Erstantrag". | bayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026 |
Gebühren — nur, was veröffentlicht ist
Seit dem 01.10.2019 gibt es kein bundesrechtliches Gebührenverzeichnis mehr: § 50 WaffG steht als „(weggefallen)", die Kostenverordnung zum Waffengesetz ist mit Ablauf des 30.09.2019 aufgehoben. Gebühren sind damit Landesrecht beziehungsweise kommunale Satzung. Belegte Beträge stehen deshalb nur auf den Landesseiten, jeweils mit der Behörde daneben — eine bundesweite Tabelle wäre erfunden.
| Stelle | Wofür | Betrag | Quelle |
|---|---|---|---|
| BayernPortal (Rahmen für das ganze Land) | Ausstellung der Waffenbesitzkarte | 30 bis 180 €, je Kreisverwaltungsbehörde verschieden | bayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Landkreis München | Waffenbesitzkarte einschließlich Ersteintragung und Zuverlässigkeitsprüfung, Sportschütze | 40 € | landkreis-muenchen.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Landkreis München | dasselbe für Jäger | 30 € | landkreis-muenchen.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Landkreis München | Eintragung einer weiteren Waffe | 15 €, jede weitere 7,50 € | landkreis-muenchen.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Landkreis Haßberge | Eintragung nach Erwerbsanzeige | 15 € erste Waffe, 7,50 € je weitere; Austragung 10 € + 7,50 € | hassberge.de · 10.11.2025, abgerufen 23.09.2026 |
Besonderheiten
- Bayern ist Federführer des EfA-Dienstes eWaffe — der Dienst, den elf Länder nutzen, wird von hier aus betrieben. Das heißt nicht, dass jede bayerische Behörde online arbeitet: Das BayernPortal führt die Online-Dienste je Landratsamt getrennt.
digitale-verwaltung.de · 02.12.2024, abgerufen 23.09.2026 - Das BayernPortal nennt die Voraussetzungen zusammenhängend: Alter, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und Nachweis der sicheren Aufbewahrung. Unter 25 Jahren kommt ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten auf eigene Kosten hinzu.
bayernportal.de · 04.02.2026, abgerufen 23.09.2026 - Das Landratsamt Main-Spessart bittet ausdrücklich darum, KEIN Führungszeugnis zu übersenden: Ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden" reiche wegen seines beschränkten Umfangs für waffenrechtliche Entscheidungen nicht aus, verursache aber zusätzliche Kosten. Keine andere Behörde der Stichprobe stellt das so klar.
main-spessart.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Weiter zur passenden Antragsart
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Zwölf Monate Mitgliedschaft, zwölf Monate regelmäßiges Schießen, den vom Verein abgezeichneten Nachweis und eine Kopie der vorhandenen Waffenbesitzkarte.
Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, den Sachkundenachweis, den Nachweis der sicheren Aufbewahrung — und je nach Behörde zwischen null und zehn Jahren Wohnsitzhistorie.
Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger
Den gültigen Jagdschein, den Nachweis des Sicherheitsbehältnisses und den ausgefüllten Antrag der eigenen Waffenbehörde.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, die nicht an eine einzelne Waffe gebunden ist, dazu Sachkunde und den Aufbewahrungsnachweis.