Brandenburg
Waffenbehörde in Brandenburg
Polizeipräsidium des Landes Brandenburg — und der Weg, den das Land für den Antrag anbietet.
| Was gilt | Quelle | |
|---|---|---|
| Zuständige Behörde | Polizeipräsidium des Landes Brandenburg | polizei.brandenburg.de · 19.07.2024, abgerufen 23.09.2026 |
| Gegenprobe | Der Zoll nennt „regionale Polizeipräsidien" im Plural; das Land widerspricht: „Die für das gesamte Land Brandenburg zuständige Waffenbehörde ist das Polizeipräsidium." | polizei.brandenburg.de · 19.07.2024, abgerufen 23.09.2026 |
| Weg | eWaffe — Landesweiter PDF-Satz der Polizei, dazu eWaffe | polizei.brandenburg.de · 19.07.2024, abgerufen 23.09.2026 |
| Landeseinheitliches Formular | ja Ein Formularsatz für das ganze Land, weil es nur eine Waffenbehörde gibt. Die Polizei schreibt dazu: „Sie können die Anträge auch ohne Nutzerkonto und immer ohne persönliches Erscheinen nutzen." | polizei.brandenburg.de · 19.07.2024, abgerufen 23.09.2026 |
Gebühren — nur, was veröffentlicht ist
Seit dem 01.10.2019 gibt es kein bundesrechtliches Gebührenverzeichnis mehr: § 50 WaffG steht als „(weggefallen)", die Kostenverordnung zum Waffengesetz ist mit Ablauf des 30.09.2019 aufgehoben. Gebühren sind damit Landesrecht beziehungsweise kommunale Satzung. Belegte Beträge stehen deshalb nur auf den Landesseiten, jeweils mit der Behörde daneben — eine bundesweite Tabelle wäre erfunden.
Für Brandenburg war am 23.09.2026 kein amtlich veröffentlichter Betrag zu finden. Das heißt nicht, dass keine Gebühr anfällt — es heißt, dass sie nicht veröffentlicht ist. Hier eine Schätzung hinzuschreiben wäre erfunden.
Besonderheiten
- Brandenburg ist neben Berlin das zweite Land mit genau EINER Waffenbehörde — die Zuständigkeitsfrage stellt sich hier nicht.
polizei.brandenburg.de · 19.07.2024, abgerufen 23.09.2026 - Der Antragssatz ist als LiveCycle-Formular gebaut und mit 111 Feldern ausfüllbar; das Anzeigeformular nach § 37a WaffG hat 47 Felder.
polizei.brandenburg.de · 19.07.2024, abgerufen 23.09.2026
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Weiter zur passenden Antragsart
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Zwölf Monate Mitgliedschaft, zwölf Monate regelmäßiges Schießen, den vom Verein abgezeichneten Nachweis und eine Kopie der vorhandenen Waffenbesitzkarte.
Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, den Sachkundenachweis, den Nachweis der sicheren Aufbewahrung — und je nach Behörde zwischen null und zehn Jahren Wohnsitzhistorie.
Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger
Den gültigen Jagdschein, den Nachweis des Sicherheitsbehältnisses und den ausgefüllten Antrag der eigenen Waffenbehörde.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, die nicht an eine einzelne Waffe gebunden ist, dazu Sachkunde und den Aufbewahrungsnachweis.