Ausfüllhilfe
WBK-Ausfüllhilfe
Zwischen der Leistungsbeschreibung deiner Behörde und ihrem Formular liegt bisher nichts. Hier steht, was in die Felder gehört und woher du die Angaben bekommst.
Warum es „das" Antragsformular nicht gibt
In Deutschland gibt es rund 550 Waffenbehörden. Jede führt ihre eigenen Formulare; ein bundeseinheitliches Antragsformular für die Waffenbesitzkarte gibt es nicht. Deshalb erklärt diese Ausfüllhilfe die FELDER, die auf allen Formularen vorkommen, statt ein Formular zu füllen, das die meisten gar nicht vor sich haben.
bmi.bund.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
Einen wirklich bundesweit einheitlichen Antragssatz gibt es nur beim Bundesverwaltungsamt — und er gilt für die wenigsten: Nach § 48 Abs. 2 WaffG ist das BVA zuständig für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands, für ausländische Diplomaten und Konsularbeamte, für Angehörige stationierter ausländischer Streitkräfte und deren Familien sowie für Personen zum Schutz ausländischer Luftfahrzeuge und Seeschiffe.
Welche Erlaubnis brauchst du?
Was hast du vor?
- Ich will zum ersten Mal eine Waffe erwerbenDann entscheidet der Bedürfnisgrund, welcher Weg gilt.
- Ich habe eine Waffe gekauft und muss das meldenZwei Wochen ab dem Erwerb, § 37a Nr. 2 WaffG.
- Ich habe eine Waffe verkauft oder verschenktDieselbe Frist, § 37a Nr. 1 WaffG — und die Austragung aus der Karte.
- Ich habe schon eine Waffenbesitzkarte und will eine weitere WaffeDas ist der Voreintrag nach § 10 Abs. 1 WaffG — bei 16 von 21 Behörden nur ein Ankreuzfeld auf dem Hauptantrag.
- Ich will Munition erwerbenIn der Regel über die Eintragung in die Waffenbesitzkarte, § 10 Abs. 3 WaffG.
- Ich will sammelnDie Sammlererlaubnis nach § 17 WaffG, mit eigenem Sammelthema.
Woraus ergibt sich dein Bedürfnis?
- Ich bin SportschützeDann steht der Verbandsschritt am Anfang — und die Art der Waffe entscheidet über grün oder gelb.
- Ich habe einen JagdscheinDer Jagdschein trägt das Bedürfnis (§ 13 Abs. 1 WaffG); eine Verbandsbescheinigung gibt es hier nicht.
Um welche Waffen geht es?
- Einzellader-Langwaffen, Repetierbüchsen, einläufige Einzellader-KurzwaffenDas ist der Bestand der gelben Waffenbesitzkarte (§ 14 Abs. 6 WaffG) — bis zu zehn Erwerbe, ohne Voreintrag.
- Pistolen, Revolver, halbautomatische Langwaffen, RepetierflintenDas läuft über die grüne Waffenbesitzkarte mit Voreintrag je Waffe (§ 10 Abs. 1, § 14 Abs. 2 und 3 WaffG).
- Ich weiß es noch nichtDann beginnt der Weg ohnehin beim Verband — die Bescheinigung ist der erste Schritt, in beiden Fällen.
Was jede Behörde prüft
Unabhängig von der Antragsart stehen bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis dieselben Voraussetzungen im Gesetz.
| Voraussetzung | Fundstelle | Was dahintersteckt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Bedürfnis | § 8 WaffG, dazu § 13 oder § 14 oder § 17 WaffG | Der Grund, aus dem jemand eine Waffe braucht — beim Sportschützen bescheinigt vom Verband, beim Jäger getragen vom Jagdschein, beim Sammler dargelegt über das Sammelthema. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| Zuverlässigkeit und persönliche Eignung | § 5 und § 6 WaffG, Prüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG | Beides muss durchgehend vorliegen. Die Behörde prüft es wiederkehrend, mindestens alle drei Jahre — sie holt die Auskünfte nach §§ 39 und 43 WaffG selbst ein und braucht dafür keine Einwilligung. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| Sachkunde | § 7 WaffG | Nachgewiesen über eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle, über die Jägerprüfung oder über eine der gleichgestellten Ausbildungen. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| Sichere Aufbewahrung | § 36 WaffG, § 13 AWaffV | Widerstandsgrad 0 oder höher für Waffen, für Munition mindestens ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss. Alte A- und B-Schränke nach VDMA 24992 nur im Bestandsschutz (§ 36 Abs. 4 WaffG, Stichtag 06.07.2017). | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
Waffenbesitzkarte, Waffenschein, kleiner Waffenschein
Das sind drei verschiedene Dokumente mit drei verschiedenen Rechtsgrundlagen. Die Verwechslung ist die häufigste im ganzen Feld — und sie führt regelmäßig zum falschen Antrag.
| Dokument | Fundstelle | Was es erlaubt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Waffenbesitzkarte | § 10 Abs. 1 WaffG | Erlaubt Erwerb und BESITZ der eingetragenen Waffen. Sie erlaubt nicht, eine schussbereite Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| Waffenschein | § 10 Abs. 4 WaffG | Erlaubt das FÜHREN einer Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums. Er ist eine eigene Erlaubnis mit eigenen, deutlich engeren Voraussetzungen und hat mit der Waffenbesitzkarte nur den Namensbestandteil gemeinsam. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| Kleiner Waffenschein | § 10 Abs. 4 S. 4 WaffG | Erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Er hat mit der Waffenbesitzkarte nichts zu tun und wird hier nicht behandelt. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
Was der Antrag nicht fragt — und warum das wichtig ist
Drei Befunde aus der Auswertung von 22 Antragsformularen sind aussagekräftiger als manches vorhandene Feld, weil sie erklären, wo die Angabe stattdessen hingehört.
| Was fehlt | Häufigkeit | Warum das zählt | Quelle |
|---|---|---|---|
| „Mitglied seit" | 0 von 22 | Kein einziger Antrag fragt das Eintrittsdatum ab, obwohl die Zwölf-Monats-Mitgliedschaft der Kern des sportlichen Bedürfnisses ist. Sie ist vollständig in die Verbandsbescheinigung ausgelagert — was zu § 14 Abs. 3 WaffG passt und bedeutet: Der Verbandsschritt kommt VOR dem Behördenschritt, nicht daneben. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| Ein Gebührenbetrag | 0 von 22 | Kein Antragsformular nennt der antragstellenden Person einen Betrag. Main-Spessart und Ludwigsburg tragen eine behördeninterne Kostenverfügung, Osnabrück ein SEPA-Mandat ohne Summe, Frankfurt nur den Satz „Amtshandlungen … sind gebührenpflichtig". Die Gebühr ist systematisch das, was man erst hinterher erfährt. | gesetze-im-internet.de · 01.10.2019, abgerufen 23.09.2026 |
| Eine Einwilligung zur Auskunftseinholung | 1 von 22 | Nur der Kreis Bergstraße holt eine ein. Die übrigen informieren lediglich — konsequent, weil §§ 39 und 43 WaffG eine gesetzliche Pflicht der Behörde begründen und dafür keine Einwilligung gebraucht wird. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
Gebühren
Seit dem 01.10.2019 gibt es kein bundesrechtliches Gebührenverzeichnis mehr: § 50 WaffG steht als „(weggefallen)", die Kostenverordnung zum Waffengesetz ist mit Ablauf des 30.09.2019 aufgehoben. Gebühren sind damit Landesrecht beziehungsweise kommunale Satzung. Belegte Beträge stehen deshalb nur auf den Landesseiten, jeweils mit der Behörde daneben — eine bundesweite Tabelle wäre erfunden.
gesetze-im-internet.de · 01.10.2019, abgerufen 23.09.2026
Erbfall
Der Erbfall hat eigene, kurze Fristen: Die Inbesitznahme ist unverzüglich anzuzeigen (§ 37c WaffG), und eine Erben-Waffenbesitzkarte ist binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft zu beantragen (§ 20 Abs. 1 WaffG). Das steht ausführlich auf der Seite über die Fristen rund um die Waffenbesitzkarte. Zu den Fristen rund um die Waffenbesitzkarte.
gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Die Antragsarten
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Der Schießsportverband — nicht der eigene Verein — bescheinigt, dass ein sportliches Bedürfnis besteht. Diese Bescheinigung ist die Unterlage, auf der der Behördenantrag aufsetzt.
Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Die grüne Waffenbesitzkarte ist die Urkunde, in die einzelne Waffen eingetragen werden. Sie trägt kein Ablaufdatum, aber die Behörde prüft wiederkehrend, ob die Voraussetzungen fortbestehen.
Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger
Beim Jäger trägt der gültige Jagdschein das Bedürfnis (§ 13 Abs. 1 WaffG). Eine Verbandsbescheinigung gibt es hier nicht; der Deutsche Jagdverband ist kein Verband im Sinne des § 15 WaffG.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Die gelbe Waffenbesitzkarte erlaubt Sportschützen, bis zu zehn der in § 14 Abs. 6 WaffG genannten Waffen zu erwerben — ohne je einen Voreintrag zu beantragen.
Voreintrag / weitere Waffe
Ein Voreintrag ist die vorab erteilte Erlaubnis, eine bestimmte Waffe zu erwerben. Er steht in der Waffenbesitzkarte, bevor die Waffe existiert, und gilt ein Jahr.
Erwerb anzeigen
Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erwirbt, zeigt das der zuständigen Waffenbehörde binnen zwei Wochen an — schriftlich oder elektronisch (§ 37a Nr. 2 WaffG).
Überlassung anzeigen
Dieselbe Norm wie beim Erwerb: § 37a WaffG erfasst in Nr. 1 auch das Überlassen. Verkaufen, verschenken oder in Zahlung geben löst dieselbe Zwei-Wochen-Frist aus.
Munitionserwerbsschein
Die Berechtigung, Munition zu erwerben, steht in der Regel als Eintragung in der Waffenbesitzkarte; nur wo es keine passende Eintragung gibt, kommt ein eigener Munitionserwerbsschein in Betracht (§ 10 Abs. 3 WaffG).
Rote Waffenbesitzkarte für Sammler
Die rote Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis für Sammler nach § 17 WaffG. Sie ist in der Regel unbefristet und an ein genehmigtes Sammelgebiet gebunden.
Zuständigkeit und Verbände
Wer ist für mich zuständig?
Behördentyp, Landesportal und Formularlage in allen sechzehn Ländern — und was der Online-Dienst eWaffe nicht abnimmt.
Schießsportverbände
Die neun nach § 15 WaffG anerkannten Verbände, die Landesverbände, die tatsächlich bescheinigen — und der Stichtag 01.01.2026.