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Ausfüllhilfe

WBK-Ausfüllhilfe

Zwischen der Leistungsbeschreibung deiner Behörde und ihrem Formular liegt bisher nichts. Hier steht, was in die Felder gehört und woher du die Angaben bekommst.

Welche Erlaubnis brauchst du?

Was hast du vor?
Woraus ergibt sich dein Bedürfnis?
  • Ich bin SportschützeDann steht der Verbandsschritt am Anfang — und die Art der Waffe entscheidet über grün oder gelb.
  • Ich habe einen JagdscheinDer Jagdschein trägt das Bedürfnis (§ 13 Abs. 1 WaffG); eine Verbandsbescheinigung gibt es hier nicht.
Um welche Waffen geht es?
VoraussetzungFundstelleWas dahinterstecktQuelle
Bedürfnis§ 8 WaffG, dazu § 13 oder § 14 oder § 17 WaffGDer Grund, aus dem jemand eine Waffe braucht — beim Sportschützen bescheinigt vom Verband, beim Jäger getragen vom Jagdschein, beim Sammler dargelegt über das Sammelthema.gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung§ 5 und § 6 WaffG, Prüfung nach § 4 Abs. 3 WaffGBeides muss durchgehend vorliegen. Die Behörde prüft es wiederkehrend, mindestens alle drei Jahre — sie holt die Auskünfte nach §§ 39 und 43 WaffG selbst ein und braucht dafür keine Einwilligung.gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
Sachkunde§ 7 WaffGNachgewiesen über eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle, über die Jägerprüfung oder über eine der gleichgestellten Ausbildungen.gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
Sichere Aufbewahrung§ 36 WaffG, § 13 AWaffVWiderstandsgrad 0 oder höher für Waffen, für Munition mindestens ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss. Alte A- und B-Schränke nach VDMA 24992 nur im Bestandsschutz (§ 36 Abs. 4 WaffG, Stichtag 06.07.2017).gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
DokumentFundstelleWas es erlaubtQuelle
Waffenbesitzkarte§ 10 Abs. 1 WaffGErlaubt Erwerb und BESITZ der eingetragenen Waffen. Sie erlaubt nicht, eine schussbereite Waffe in der Öffentlichkeit zu führen.gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
Waffenschein§ 10 Abs. 4 WaffGErlaubt das FÜHREN einer Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums. Er ist eine eigene Erlaubnis mit eigenen, deutlich engeren Voraussetzungen und hat mit der Waffenbesitzkarte nur den Namensbestandteil gemeinsam.gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
Kleiner Waffenschein§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffGErlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Er hat mit der Waffenbesitzkarte nichts zu tun und wird hier nicht behandelt.gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
Was fehltHäufigkeitWarum das zähltQuelle
„Mitglied seit"0 von 22Kein einziger Antrag fragt das Eintrittsdatum ab, obwohl die Zwölf-Monats-Mitgliedschaft der Kern des sportlichen Bedürfnisses ist. Sie ist vollständig in die Verbandsbescheinigung ausgelagert — was zu § 14 Abs. 3 WaffG passt und bedeutet: Der Verbandsschritt kommt VOR dem Behördenschritt, nicht daneben.gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
Ein Gebührenbetrag0 von 22Kein Antragsformular nennt der antragstellenden Person einen Betrag. Main-Spessart und Ludwigsburg tragen eine behördeninterne Kostenverfügung, Osnabrück ein SEPA-Mandat ohne Summe, Frankfurt nur den Satz „Amtshandlungen … sind gebührenpflichtig". Die Gebühr ist systematisch das, was man erst hinterher erfährt.gesetze-im-internet.de · 01.10.2019, abgerufen 23.09.2026
Eine Einwilligung zur Auskunftseinholung1 von 22Nur der Kreis Bergstraße holt eine ein. Die übrigen informieren lediglich — konsequent, weil §§ 39 und 43 WaffG eine gesetzliche Pflicht der Behörde begründen und dafür keine Einwilligung gebraucht wird.gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026

Die Antragsarten

Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes

Der Schießsportverband — nicht der eigene Verein — bescheinigt, dass ein sportliches Bedürfnis besteht. Diese Bescheinigung ist die Unterlage, auf der der Behördenantrag aufsetzt.

Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen

Die grüne Waffenbesitzkarte ist die Urkunde, in die einzelne Waffen eingetragen werden. Sie trägt kein Ablaufdatum, aber die Behörde prüft wiederkehrend, ob die Voraussetzungen fortbestehen.

Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger

Beim Jäger trägt der gültige Jagdschein das Bedürfnis (§ 13 Abs. 1 WaffG). Eine Verbandsbescheinigung gibt es hier nicht; der Deutsche Jagdverband ist kein Verband im Sinne des § 15 WaffG.

Gelbe Waffenbesitzkarte

Die gelbe Waffenbesitzkarte erlaubt Sportschützen, bis zu zehn der in § 14 Abs. 6 WaffG genannten Waffen zu erwerben — ohne je einen Voreintrag zu beantragen.

Voreintrag / weitere Waffe

Ein Voreintrag ist die vorab erteilte Erlaubnis, eine bestimmte Waffe zu erwerben. Er steht in der Waffenbesitzkarte, bevor die Waffe existiert, und gilt ein Jahr.

Erwerb anzeigen

Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erwirbt, zeigt das der zuständigen Waffenbehörde binnen zwei Wochen an — schriftlich oder elektronisch (§ 37a Nr. 2 WaffG).

Überlassung anzeigen

Dieselbe Norm wie beim Erwerb: § 37a WaffG erfasst in Nr. 1 auch das Überlassen. Verkaufen, verschenken oder in Zahlung geben löst dieselbe Zwei-Wochen-Frist aus.

Munitionserwerbsschein

Die Berechtigung, Munition zu erwerben, steht in der Regel als Eintragung in der Waffenbesitzkarte; nur wo es keine passende Eintragung gibt, kommt ein eigener Munitionserwerbsschein in Betracht (§ 10 Abs. 3 WaffG).

Rote Waffenbesitzkarte für Sammler

Die rote Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis für Sammler nach § 17 WaffG. Sie ist in der Regel unbefristet und an ein genehmigtes Sammelgebiet gebunden.

Zuständigkeit und Verbände

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