Hessen
Waffenbehörde in Hessen
Landräte und Oberbürgermeister — die Waffenbehörde des Wohnsitz-Landkreises oder der kreisfreien Stadt — und der Weg, den das Land für den Antrag anbietet.
| Was gilt | Quelle | |
|---|---|---|
| Zuständige Behörde | Landräte und Oberbürgermeister — die Waffenbehörde des Wohnsitz-Landkreises oder der kreisfreien Stadt | verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Gegenprobe | Bestätigt: „Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben". | verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Weg | eigener Weg — Landesplattform „Waffe digital" | verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Landeseinheitliches Formular | nein Ein landeseinheitliches Papierformular gibt es nicht — und die PDFs der Kommunen verschwinden gerade: Der Landkreis Fulda und die Stadt Frankfurt am Main verlinken nur noch die Landesplattform. | verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026 |
Gebühren — nur, was veröffentlicht ist
Seit dem 01.10.2019 gibt es kein bundesrechtliches Gebührenverzeichnis mehr: § 50 WaffG steht als „(weggefallen)", die Kostenverordnung zum Waffengesetz ist mit Ablauf des 30.09.2019 aufgehoben. Gebühren sind damit Landesrecht beziehungsweise kommunale Satzung. Belegte Beträge stehen deshalb nur auf den Landesseiten, jeweils mit der Behörde daneben — eine bundesweite Tabelle wäre erfunden.
| Stelle | Wofür | Betrag | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verwaltungsportal Hessen | Grundgebühr der waffenrechtlichen Erlaubnis | 81 € | verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Verwaltungsportal Hessen | Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung | mindestens 22 € | verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026 |
Besonderheiten
- Hessen ist NICHT im eWaffe-Verbund, sondern fährt mit „Waffe digital" eine eigene Landesplattform. Die Leistungsseite ist fachlich am 01.06.2023 freigegeben und technisch zuletzt am 21.09.2026 geändert worden.
verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026 - Der Hessische Schützenverband verlangt für die Bedürfnisbescheinigung einen eigenen Vordruck, „im Original vom Verein abgestempelt und unterschrieben", und erkennt Schießnachweise konkurrierender Verbände nicht an.
hessischer-schuetzenverband.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 - Der Kreis Bergstraße ist die einzige Behörde der ganzen Stichprobe, die eine Einwilligung zur Auskunftseinholung einholt („Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich damit einverstanden"). Die übrigen informieren nur — §§ 39 und 43 WaffG begründen eine gesetzliche Pflicht und brauchen keine Einwilligung.
kreis-bergstrasse.de · 01.03.2023, abgerufen 23.09.2026
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Weiter zur passenden Antragsart
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Zwölf Monate Mitgliedschaft, zwölf Monate regelmäßiges Schießen, den vom Verein abgezeichneten Nachweis und eine Kopie der vorhandenen Waffenbesitzkarte.
Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, den Sachkundenachweis, den Nachweis der sicheren Aufbewahrung — und je nach Behörde zwischen null und zehn Jahren Wohnsitzhistorie.
Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger
Den gültigen Jagdschein, den Nachweis des Sicherheitsbehältnisses und den ausgefüllten Antrag der eigenen Waffenbehörde.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, die nicht an eine einzelne Waffe gebunden ist, dazu Sachkunde und den Aufbewahrungsnachweis.