Waffenschrank.app
Zuständigkeit

Hessen

Waffenbehörde in Hessen

Landräte und Oberbürgermeister — die Waffenbehörde des Wohnsitz-Landkreises oder der kreisfreien Stadt — und der Weg, den das Land für den Antrag anbietet.

Was giltQuelle
Zuständige BehördeLandräte und Oberbürgermeister — die Waffenbehörde des Wohnsitz-Landkreises oder der kreisfreien Stadtverwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026
GegenprobeBestätigt: „Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben".verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026
Wegeigener Weg — Landesplattform „Waffe digital"verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026
Landeseinheitliches Formularnein
Ein landeseinheitliches Papierformular gibt es nicht — und die PDFs der Kommunen verschwinden gerade: Der Landkreis Fulda und die Stadt Frankfurt am Main verlinken nur noch die Landesplattform.
verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026

Gebühren — nur, was veröffentlicht ist

StelleWofürBetragQuelle
Verwaltungsportal HessenGrundgebühr der waffenrechtlichen Erlaubnis81 €verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026
Verwaltungsportal HessenZuverlässigkeits- und Eignungsprüfungmindestens 22 €verwaltungsportal.hessen.de · 21.09.2026, abgerufen 23.09.2026

Besonderheiten

Weiter zur passenden Antragsart