Hamburg
Waffenbehörde in Hamburg
Polizei Hamburg — und der Weg, den das Land für den Antrag anbietet.
| Was gilt | Quelle | |
|---|---|---|
| Zuständige Behörde | Polizei Hamburg | hamburg.de · 22.09.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Gegenprobe | Bestätigt (Seitenstand 22.09.2026). | hamburg.de · 22.09.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Weg | eWaffe — Online-Dienst „e-Waffe" über das Bürgerservice-Portal | hamburg.de · 22.09.2026, abgerufen 23.09.2026 |
| Landeseinheitliches Formular | nein Es gibt gar kein Papierformular mehr. Das einzige waffenrechtliche PDF im Hamburger Formularcenter ist der kleine Waffenschein; alles andere läuft über den Online-Dienst. | hamburg.de · 22.09.2026, abgerufen 23.09.2026 |
Gebühren — nur, was veröffentlicht ist
Seit dem 01.10.2019 gibt es kein bundesrechtliches Gebührenverzeichnis mehr: § 50 WaffG steht als „(weggefallen)", die Kostenverordnung zum Waffengesetz ist mit Ablauf des 30.09.2019 aufgehoben. Gebühren sind damit Landesrecht beziehungsweise kommunale Satzung. Belegte Beträge stehen deshalb nur auf den Landesseiten, jeweils mit der Behörde daneben — eine bundesweite Tabelle wäre erfunden.
Für Hamburg war am 23.09.2026 kein amtlich veröffentlichter Betrag zu finden. Das heißt nicht, dass keine Gebühr anfällt — es heißt, dass sie nicht veröffentlicht ist. Hier eine Schätzung hinzuschreiben wäre erfunden.
Besonderheiten
- Hamburg ist der deutlichste Fall des Befunds „das PDF stirbt gerade" — und zwar zuerst dort, wo ein Landesportal existiert. Neben Hamburg gilt das für den Kreis Segeberg, den Landkreis Fulda und die Stadt Frankfurt am Main.
hamburg.de · 22.09.2026, abgerufen 23.09.2026 - Einen Gebührenbetrag nennt Hamburg nicht; die Bearbeitungsdauer gibt die Behörde mit „bis zu mehreren Monaten" an — der höchste Wert der ganzen Erhebung.
hamburg.de · 22.09.2026, abgerufen 23.09.2026
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Weiter zur passenden Antragsart
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Zwölf Monate Mitgliedschaft, zwölf Monate regelmäßiges Schießen, den vom Verein abgezeichneten Nachweis und eine Kopie der vorhandenen Waffenbesitzkarte.
Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, den Sachkundenachweis, den Nachweis der sicheren Aufbewahrung — und je nach Behörde zwischen null und zehn Jahren Wohnsitzhistorie.
Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger
Den gültigen Jagdschein, den Nachweis des Sicherheitsbehältnisses und den ausgefüllten Antrag der eigenen Waffenbehörde.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, die nicht an eine einzelne Waffe gebunden ist, dazu Sachkunde und den Aufbewahrungsnachweis.