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Zuständigkeit

Niedersachsen

Waffenbehörde in Niedersachsen

Ordnungsamt des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt — und der Weg, den das Land für den Antrag anbietet.

Was giltQuelle
Zuständige BehördeOrdnungsamt des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadtzoll.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
GegenprobeBestätigt und präzisiert: Der Zoll nennt „Landkreise und kreisfreie Städte", die Behörden selbst nennen ihr Ordnungsamt.zoll.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
WegeWaffe — Regionale Serviceportale mit echten Online-Anträgen, dazu eWaffeserviceportal-schaumburg.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
Landeseinheitliches Formularteilweise
Die Antragsformulare führt jeder Landkreis selbst. Zentral gibt es nur das Anzeigeformular NI-WAFFG-013-DE-FL „Vollzug des § 37a Waffengesetz" im Formularservice des Landes — ausgerechnet der Vorgang mit der schärfsten Frist ist damit der einzige landeseinheitliche.
serviceportal-schaumburg.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026

Gebühren — nur, was veröffentlicht ist

StelleWofürBetragQuelle
Landkreis CelleWaffenbesitzkarte30 €, mit Voreintrag 60 €portal.landkreis-celle.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
Landkreis CelleMunitionserwerbserlaubnis25 €portal.landkreis-celle.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
Landkreis CelleWaffeneintrag25 € für die erste Waffe, 18 € für die zweite bis zehnte, ab der elften 12 €portal.landkreis-celle.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026
Land NiedersachsenRechtsgrundlage der GebührenAllgemeine Gebührenordnung (AllGO), Tarifnummer 109 „Waffenrecht", seit 01.10.2021 — Beträge auf der Behördenseite nicht ausgewiesenserviceportal-schaumburg.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026

Besonderheiten

Weiter zur passenden Antragsart