Niedersachsen
Waffenbehörde in Niedersachsen
Ordnungsamt des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt — und der Weg, den das Land für den Antrag anbietet.
| Was gilt | Quelle | |
|---|---|---|
| Zuständige Behörde | Ordnungsamt des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt | zoll.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Gegenprobe | Bestätigt und präzisiert: Der Zoll nennt „Landkreise und kreisfreie Städte", die Behörden selbst nennen ihr Ordnungsamt. | zoll.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Weg | eWaffe — Regionale Serviceportale mit echten Online-Anträgen, dazu eWaffe | serviceportal-schaumburg.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Landeseinheitliches Formular | teilweise Die Antragsformulare führt jeder Landkreis selbst. Zentral gibt es nur das Anzeigeformular NI-WAFFG-013-DE-FL „Vollzug des § 37a Waffengesetz" im Formularservice des Landes — ausgerechnet der Vorgang mit der schärfsten Frist ist damit der einzige landeseinheitliche. | serviceportal-schaumburg.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
Gebühren — nur, was veröffentlicht ist
Seit dem 01.10.2019 gibt es kein bundesrechtliches Gebührenverzeichnis mehr: § 50 WaffG steht als „(weggefallen)", die Kostenverordnung zum Waffengesetz ist mit Ablauf des 30.09.2019 aufgehoben. Gebühren sind damit Landesrecht beziehungsweise kommunale Satzung. Belegte Beträge stehen deshalb nur auf den Landesseiten, jeweils mit der Behörde daneben — eine bundesweite Tabelle wäre erfunden.
| Stelle | Wofür | Betrag | Quelle |
|---|---|---|---|
| Landkreis Celle | Waffenbesitzkarte | 30 €, mit Voreintrag 60 € | portal.landkreis-celle.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Landkreis Celle | Munitionserwerbserlaubnis | 25 € | portal.landkreis-celle.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Landkreis Celle | Waffeneintrag | 25 € für die erste Waffe, 18 € für die zweite bis zehnte, ab der elften 12 € | portal.landkreis-celle.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
| Land Niedersachsen | Rechtsgrundlage der Gebühren | Allgemeine Gebührenordnung (AllGO), Tarifnummer 109 „Waffenrecht", seit 01.10.2021 — Beträge auf der Behördenseite nicht ausgewiesen | serviceportal-schaumburg.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 |
Besonderheiten
- Niedersachsen hat echte Online-Anträge für grüne, gelbe und rote Waffenbesitzkarte, für den Voreintrag sowie für Erwerbs- und Überlassungsanzeige über die regionalen Serviceportale — und ist zugleich eWaffe-Land.
serviceportal-schaumburg.de · ohne Stand, abgerufen 23.09.2026 - Die Region Hannover fragt auf ihrem Aufbewahrungsblatt ausdrücklich biometrische Verschlüsse ab — in der Stichprobe einmalig.
hannover.de · 26.02.2025, abgerufen 23.09.2026
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Weiter zur passenden Antragsart
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Zwölf Monate Mitgliedschaft, zwölf Monate regelmäßiges Schießen, den vom Verein abgezeichneten Nachweis und eine Kopie der vorhandenen Waffenbesitzkarte.
Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, den Sachkundenachweis, den Nachweis der sicheren Aufbewahrung — und je nach Behörde zwischen null und zehn Jahren Wohnsitzhistorie.
Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger
Den gültigen Jagdschein, den Nachweis des Sicherheitsbehältnisses und den ausgefüllten Antrag der eigenen Waffenbehörde.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, die nicht an eine einzelne Waffe gebunden ist, dazu Sachkunde und den Aufbewahrungsnachweis.