Antragsart
Rote Waffenbesitzkarte für Sammler
Sammeln nach § 17 WaffG: was die Verwaltungsvorschrift an Darlegung verlangt — und warum „Militärwaffen" als Thema nicht genügt.
Was ist das?
Die rote Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis für Sammler nach § 17 WaffG. Sie ist in der Regel unbefristet und an ein genehmigtes Sammelgebiet gebunden.
Was brauche ich?
Eine Darlegung des Sammelbereichs mit Systematik und Bezug, die Begründung der kulturhistorischen Bedeutsamkeit, eine vollständige Bestandsaufstellung und den Sachkundenachweis.
Was als Nächstes?
Das Sammelthema so fassen, dass es die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift erfüllt — und bei der eigenen Behörde erfragen, wie sie den Antrag entgegennimmt.
Rechtsgrundlagen — in beiden Nummerierungen
Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz hat zum 01.09.2020 mehrere Fundstellen verschoben. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift von 2012 steht weiter auf der alten Nummerierung, und mit ihr zahlreiche Behörden- und Verbandsformulare. Beide Nummern stehen deshalb hier — die linke ist die geltende, die rechte die, die womöglich auf deinem Papier steht.
| Geltende Fundstelle | Wofür sie steht | Vor dem 01.09.2020 | Quelle |
|---|---|---|---|
| § 17 WaffG | Das Bedürfnis des Waffen- oder Munitionssammlers und die Erlaubnis dafür; die Erlaubnis ist in der Regel unbefristet (§ 17 Abs. 2). | unverändert | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| WaffVwV Nr. 17.4 bis 17.6.1 | Was der Antrag darlegen muss: Sammelbereich mit Systematik und zeitlichem oder örtlichem Bezug, kulturhistorische Bedeutsamkeit, vollständige Aufstellung der vorhandenen Waffen einschließlich der erlaubnisfreien, Benennung der zum Erwerb vorgesehenen Stücke. | unverändert | verwaltungsvorschriften-im-internet.de · 05.03.2012, abgerufen 23.09.2026 |
Fristen
| Was | Frist | Ab wann | Norm | Folge des Versäumens | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Geltung der Sammlererlaubnis | in der Regel unbefristet | ab Erteilung | § 17 Abs. 2 WaffG | nicht erhoben | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
Was diese Seite nicht leisten kann
Zur Sammler-Waffenbesitzkarte wurde in der Erhebung KEIN Behörden-Merkblatt gefunden. Was hier steht, stammt deshalb ausschließlich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (WaffVwV Nr. 17.4 bis 17.6.1) und aus dem Wortlaut des § 17 WaffG. Wie eine einzelne Behörde einen Antrag bewertet, steht hier nicht und wird hier auch nicht geschätzt.
Was die Verwaltungsvorschrift verlangt
Der Sammelbereich braucht eine Systematik und einen zeitlichen oder örtlichen Bezug; die kulturhistorische Bedeutsamkeit ist zu begründen. Verlangt wird außerdem eine vollständige Aufstellung der vorhandenen Waffen — einschließlich der erlaubnisfreien — und die Benennung der zum Erwerb vorgesehenen Stücke.
Die Sammlung soll sich auf Originalwaffen beschränken; Repliken kommen nur im Einzelfall in Betracht. Die Sachkunde ist nachzuweisen, bei einer nicht schussfähigen Sammlung ohne den Teil zur Schießfertigkeit.
Warum „Militärwaffen" als Thema nicht genügt
WaffVwV Nr. 17.4 nennt Sammelthemen wie „Ordonnanzwaffen" oder „Militärwaffen" ohne zusätzlichen Bezug ausdrücklich als nicht anerkennungsfähig. Gebraucht wird ein enger gefasstes Thema mit einem zeitlichen oder örtlichen Anker.
Unterlagen — die Spanne, nicht eine erfundene Einheitsliste
Die Behörden verlangen Unterschiedliches, und sie widersprechen sich. Deshalb steht hier bei jeder Unterlage, wie verbreitet sie in der ausgewerteten Stichprobe ist und an welchen Behörden das gemessen wurde. Was deine Behörde will, steht in ihrem Formular — diese Liste sagt dir, womit du rechnen solltest.
-
bei allen Der Sammelbereich braucht eine Systematik und einen zeitlichen oder örtlichen Bezug; dazu die Begründung der kulturhistorischen Bedeutsamkeit.
Belegt bei: WaffVwV Nr. 17.4 und 17.6.1
Sammelthemen wie „Ordonnanzwaffen" oder „Militärwaffen" sind ohne zusätzlichen Bezug nach der Verwaltungsvorschrift nicht anerkennungsfähig.
verwaltungsvorschriften-im-internet.de · 05.03.2012, abgerufen 23.09.2026
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bei allen Einschließlich der erlaubnisfreien Waffen — die Verwaltungsvorschrift verlangt das ausdrücklich. Dazu die Benennung der zum Erwerb vorgesehenen Stücke.
Belegt bei: WaffVwV Nr. 17.6.1
verwaltungsvorschriften-im-internet.de · 05.03.2012, abgerufen 23.09.2026
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bei allen Bei einer nicht schussfähigen Sammlung ohne den Teil zur Schießfertigkeit.
Belegt bei: WaffVwV Nr. 17.5
verwaltungsvorschriften-im-internet.de · 05.03.2012, abgerufen 23.09.2026
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bei den meisten Erklärung zum Behältnis nach § 36 WaffG in Verbindung mit § 13 AWaffV: Widerstandsgrad, Gewicht, Verankerung, Aufstellungsort und was darin verwahrt wird.
Belegt bei: KPB Düren (Erklärung, Rechnungskopie und Bilder) · LK Celle (Rechnung oder Typenschild) · KPB Dortmund (eigenes Blatt, § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG) · Polizei Münster (je Behältnis Anzahl, Widerstandsgrad, Gewicht, Verankerung)
Sechs Behörden der Stichprobe haben dafür ein eigenes Blatt — wer nur den Hauptantrag ansieht, unterschätzt den Datenbedarf. Alte A- und B-Schränke nach VDMA 24992 sind nur im Bestandsschutz zulässig (§ 36 Abs. 4 WaffG, Stichtag 06.07.2017).
Die Felder — was hineingehört und woher du es bekommst
Familienname22 von 22 Formularen
Der aktuelle Familienname, so wie er im Ausweisdokument steht.
So steht es auf den Formularen: „Familienname" (LH München) · „Name" (KPB Köln)
Was dabei schiefgeht:
- Namenszusätze wie „von" oder „zu" weglassen — sie gehören zum Namen im Ausweis.
- Doppelnamen ohne Bindestrich schreiben, wenn der Ausweis einen trägt.
Vorname(n)22 von 22 Formularen
ALLE Vornamen aus dem Ausweisdokument, nicht nur der Rufname. Mehrere Behörden verlangen zusätzlich, den Rufnamen zu unterstreichen.
So steht es auf den Formularen: „Vorname(n) (Rufnamen unterstreichen)" (KPB Köln) · „Vornamen" (LH München)
Was dabei schiefgeht:
- Nur den Rufnamen eintragen, obwohl der Ausweis drei Vornamen führt.
- Das Unterstreichen des Rufnamens übersehen, wo es verlangt ist.
Geburtsname oder früherer Name22 von 22 Formularen
Der Name vor einer Namensänderung — meist durch Heirat. Die Behörde braucht ihn, weil Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und von der Staatsanwaltschaft unter dem früheren Namen geführt sein können.
So steht es auf den Formularen: „Geburtsname (unbedingt angeben)" (KPB Köln) · „Geburtsname / früherer Name" (LH München)
Was dabei schiefgeht:
- Das Feld leer lassen, weil sich der Name nie geändert hat — dann gehört „wie oben" oder der eigene Name hinein, nicht nichts.
- Bei mehreren Namensänderungen nur die letzte nennen.
Geburtsdatum22 von 22 Formularen
Das Geburtsdatum im deutschen Format Tag.Monat.Jahr.
So steht es auf den Formularen: „Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)" (Stadt Bretten) · „geboren am" (LRA Main-Spessart)
Was dabei schiefgeht:
- Das Jahr zweistellig schreiben — verlangt ist vierstellig.
- Die amerikanische Reihenfolge Monat/Tag verwenden.
Geburtsort22 von 22 Formularen
Der Ort der Geburt, wie er im Ausweis steht. Mehrere Behörden wollen zusätzlich Landkreis und Staat — besonders bei Geburtsorten, die es mehrfach gibt oder die heute in einem anderen Staat liegen.
So steht es auf den Formularen: „Geburtsort (Gemeinde, Landkreis, Land)" (LRA Main-Spessart) · „Geburtsort" (LH München)
Was dabei schiefgeht:
- Nur die Stadt nennen, wo Landkreis und Staat verlangt sind.
- Den heutigen statt des im Ausweis eingetragenen Ortsnamens verwenden.
Staatsangehörigkeit19 von 22 Formularen
Bei mehreren Staatsangehörigkeiten sind alle anzugeben — München formuliert das ausdrücklich.
So steht es auf den Formularen: „jede Staatsangehörigkeit" (LH München)
Was dabei schiefgeht:
- Bei doppelter Staatsangehörigkeit nur eine nennen.
Anschrift22 von 22 Formularen
Die Hauptwohnung. Sie entscheidet zugleich darüber, welche Waffenbehörde zuständig ist.
So steht es auf den Formularen: „Straße und Hausnummer / Postleitzahl und Ort" (LH München) · „Wohnanschrift" (LK Kassel)
Was dabei schiefgeht:
- Eine Postfachadresse angeben — die Behörde braucht die Wohnanschrift.
- Bei Haupt- und Nebenwohnsitz die falsche nennen; zuständig ist die Behörde der Hauptwohnung.
Telefon21 von 22 Formularen
Rückrufnummer für Rückfragen. München kennzeichnet sie ausdrücklich als freiwillig.
So steht es auf den Formularen: „Telefon (freiwillige Angabe)" (LH München)
Was dabei schiefgeht:
- Eine Nummer angeben, unter der tagsüber niemand erreichbar ist.
E-Mail21 von 22 Formularen
Ebenfalls für Rückfragen; meist freiwillig.
So steht es auf den Formularen: „E-Mail" (LH München)
Aufbewahrung: Behältnis und Widerstandsgrad13 von 22 Formularen
Welches Behältnis die Waffen aufnimmt: Widerstandsgrad nach DIN/EN 1143-1 (Grad 0 oder I) oder — nur im Bestandsschutz — Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992. Dazu Gewicht, Verankerung und Aufstellungsort.
So steht es auf den Formularen: „Behältnis der Sicherheitsstufe A (alt) B (alt) 0 I Waffenraum … A- + B-Schränke: Nur noch gültig bei Bestandsschutz!" (Saarpfalz-Kreis) · „Widerstandsgrad (z. B. Widerstandsgrad 0 oder I)" (LK Ludwigsburg) · „Erklärung zur Aufbewahrung … (§ 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG)" (KPB Dortmund)
Was dabei schiefgeht:
- Einen A- oder B-Schrank ohne Bestandsschutz eintragen. § 36 Abs. 4 WaffG schützt die alten Behältnisse nur „bei Aufrechterhaltung der bis zum 6. Juli 2017 erfolgten Nutzung".
- Das Gewicht weglassen, obwohl es die zulässige Zahl der Kurzwaffen mitbestimmt (Stuttgart: „Gewicht unter 200 kg: bis 5 Kurzwaffen").
- Den Aufstellungsort ungenau angeben, wo die Behörde ihn erhebt.
Begleitschreiben vorbereiten
Die Angaben unten bleiben in deinem Browser. Daraus entsteht ein sachliches Begleitschreiben, das du ausdrucken und dem Antrag beilegen kannst — oder das du dort verwendest, wo deine Behörde gar keinen Vordruck führt.
Alle Eingaben bleiben in diesem Browser. Sie werden im lokalen Speicher des Geräts abgelegt und nirgendwohin gesendet — diese Seite ist statisches HTML ohne Empfänger. Wer das nachsehen will, öffnet den Netzwerk-Reiter der Entwicklerwerkzeuge. Mit „Angaben löschen" ist alles wieder weg.
Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
An die zuständige Waffenbehörde
Ort, Datum
Antrag auf Erteilung einer Sammlererlaubnis (§ 17 WaffG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen als Sammler nach § 17 WaffG.
Rechtsgrundlage: § 17 WaffG, WaffVwV Nr. 17.4 bis 17.6.1.
Anbei die folgenden Unterlagen:
- Darlegung des Sammelbereichs
- Vollständige Aufstellung der vorhandenen Waffen
- Sachkundenachweis
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Häufige Fragen
Ist die rote Waffenbesitzkarte befristet?
§ 17 Abs. 2 WaffG sieht die Erlaubnis in der Regel als unbefristet vor. Die wiederkehrenden Prüfungen nach § 4 Abs. 3 und Abs. 4 WaffG bleiben davon unberührt.
Darf ich Munition sammeln?
Das Munitionssammeln braucht eine eigene Erlaubnis. § 17 WaffG spricht von Waffen- ODER Munitionssammlern.
Weiterlesen
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Beim eigenen Landesverband nachsehen, welches Formular er führt, was er dafür nimmt und wie lange er braucht — die Spanne reicht von 10,00 € bis 40,00 €.
Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Die Reihenfolge einhalten: Verband → Voreintrag bei der Behörde → Kauf → Anzeige binnen zwei Wochen.
Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger
Die Zwei-Wochen-Frist des § 13 Abs. 3 S. 2 WaffG im Blick behalten — sie betrifft den ANTRAG auf Eintragung, nicht die Anzeige nach § 37a.
Wer ist für mich zuständig?
Behördentyp, Landesportal und Formularlage in allen sechzehn Ländern.
Glossar: Waffenrecht von A bis Z
Bedürfnis, Voreintrag, Erwerbsstreckung, Behältnisklasse — 23 Begriffe, kurz erklärt.
Fristen rund um die WBK
Zwei Wochen nach dem Kauf, zwei Wochen nach dem Verkauf, ein Monat im Erbfall.