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Ausfüllhilfe

Antragsart

Rote Waffenbesitzkarte für Sammler

Sammeln nach § 17 WaffG: was die Verwaltungsvorschrift an Darlegung verlangt — und warum „Militärwaffen" als Thema nicht genügt.

Was ist das?

Die rote Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis für Sammler nach § 17 WaffG. Sie ist in der Regel unbefristet und an ein genehmigtes Sammelgebiet gebunden.

Was brauche ich?

Eine Darlegung des Sammelbereichs mit Systematik und Bezug, die Begründung der kulturhistorischen Bedeutsamkeit, eine vollständige Bestandsaufstellung und den Sachkundenachweis.

Was als Nächstes?

Das Sammelthema so fassen, dass es die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift erfüllt — und bei der eigenen Behörde erfragen, wie sie den Antrag entgegennimmt.

Rechtsgrundlagen — in beiden Nummerierungen

Geltende FundstelleWofür sie stehtVor dem 01.09.2020Quelle
§ 17 WaffGDas Bedürfnis des Waffen- oder Munitionssammlers und die Erlaubnis dafür; die Erlaubnis ist in der Regel unbefristet (§ 17 Abs. 2).unverändertgesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
WaffVwV Nr. 17.4 bis 17.6.1Was der Antrag darlegen muss: Sammelbereich mit Systematik und zeitlichem oder örtlichem Bezug, kulturhistorische Bedeutsamkeit, vollständige Aufstellung der vorhandenen Waffen einschließlich der erlaubnisfreien, Benennung der zum Erwerb vorgesehenen Stücke.unverändertverwaltungsvorschriften-im-internet.de · 05.03.2012, abgerufen 23.09.2026

Fristen

WasFristAb wannNormFolge des VersäumensQuelle
Geltung der Sammlererlaubnisin der Regel unbefristetab Erteilung§ 17 Abs. 2 WaffGnicht erhobengesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026

Unterlagen — die Spanne, nicht eine erfundene Einheitsliste

  • bei allen Der Sammelbereich braucht eine Systematik und einen zeitlichen oder örtlichen Bezug; dazu die Begründung der kulturhistorischen Bedeutsamkeit.

    Belegt bei: WaffVwV Nr. 17.4 und 17.6.1

    Sammelthemen wie „Ordonnanzwaffen" oder „Militärwaffen" sind ohne zusätzlichen Bezug nach der Verwaltungsvorschrift nicht anerkennungsfähig.

    verwaltungsvorschriften-im-internet.de · 05.03.2012, abgerufen 23.09.2026

  • bei allen Einschließlich der erlaubnisfreien Waffen — die Verwaltungsvorschrift verlangt das ausdrücklich. Dazu die Benennung der zum Erwerb vorgesehenen Stücke.

    Belegt bei: WaffVwV Nr. 17.6.1

    verwaltungsvorschriften-im-internet.de · 05.03.2012, abgerufen 23.09.2026

  • bei allen Bei einer nicht schussfähigen Sammlung ohne den Teil zur Schießfertigkeit.

    Belegt bei: WaffVwV Nr. 17.5

    verwaltungsvorschriften-im-internet.de · 05.03.2012, abgerufen 23.09.2026

  • bei den meisten Erklärung zum Behältnis nach § 36 WaffG in Verbindung mit § 13 AWaffV: Widerstandsgrad, Gewicht, Verankerung, Aufstellungsort und was darin verwahrt wird.

    Belegt bei: KPB Düren (Erklärung, Rechnungskopie und Bilder) · LK Celle (Rechnung oder Typenschild) · KPB Dortmund (eigenes Blatt, § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG) · Polizei Münster (je Behältnis Anzahl, Widerstandsgrad, Gewicht, Verankerung)

    Sechs Behörden der Stichprobe haben dafür ein eigenes Blatt — wer nur den Hauptantrag ansieht, unterschätzt den Datenbedarf. Alte A- und B-Schränke nach VDMA 24992 sind nur im Bestandsschutz zulässig (§ 36 Abs. 4 WaffG, Stichtag 06.07.2017).

    dueren.polizei.nrw · 01.12.2023, abgerufen 23.09.2026

Die Felder — was hineingehört und woher du es bekommst

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Freiwillig. Was gehört hier hinein?

Freiwillig. Was gehört hier hinein?

Zum Beispiel „Widerstandsgrad 0, 180 kg, nicht verankert". Alte A- und B-Schränke nur im Bestandsschutz. Was gehört hier hinein?

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Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort

An die zuständige Waffenbehörde

Ort, Datum

Antrag auf Erteilung einer Sammlererlaubnis (§ 17 WaffG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen als Sammler nach § 17 WaffG.

Rechtsgrundlage: § 17 WaffG, WaffVwV Nr. 17.4 bis 17.6.1.

Anbei die folgenden Unterlagen:

  • Darlegung des Sammelbereichs
  • Vollständige Aufstellung der vorhandenen Waffen
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Vorname Name

Häufige Fragen

Ist die rote Waffenbesitzkarte befristet?

§ 17 Abs. 2 WaffG sieht die Erlaubnis in der Regel als unbefristet vor. Die wiederkehrenden Prüfungen nach § 4 Abs. 3 und Abs. 4 WaffG bleiben davon unberührt.

Darf ich Munition sammeln?

Das Munitionssammeln braucht eine eigene Erlaubnis. § 17 WaffG spricht von Waffen- ODER Munitionssammlern.

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