Antragsart
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Wer bescheinigt das sportliche Bedürfnis — der Verband, nicht der Verein. Mit dem Stichtag 01.01.2026 und den Formularen der Landesverbände.
Was ist das?
Der Schießsportverband — nicht der eigene Verein — bescheinigt, dass ein sportliches Bedürfnis besteht. Diese Bescheinigung ist die Unterlage, auf der der Behördenantrag aufsetzt.
Was brauche ich?
Zwölf Monate Mitgliedschaft, zwölf Monate regelmäßiges Schießen, den vom Verein abgezeichneten Nachweis und eine Kopie der vorhandenen Waffenbesitzkarte.
Was als Nächstes?
Beim eigenen Landesverband nachsehen, welches Formular er führt, was er dafür nimmt und wie lange er braucht — die Spanne reicht von 10,00 € bis 40,00 €.
Rechtsgrundlagen — in beiden Nummerierungen
Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz hat zum 01.09.2020 mehrere Fundstellen verschoben. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift von 2012 steht weiter auf der alten Nummerierung, und mit ihr zahlreiche Behörden- und Verbandsformulare. Beide Nummern stehen deshalb hier — die linke ist die geltende, die rechte die, die womöglich auf deinem Papier steht.
| Geltende Fundstelle | Wofür sie steht | Vor dem 01.09.2020 | Quelle |
|---|---|---|---|
| § 14 Abs. 3 WaffG | Das Bedürfnis für den Erwerb wird durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft gemacht. | § 14 Abs. 2 S. 2 WaffG (vor dem 01.09.2020) WaffVwV Nr. 14.2.1 trägt die alte Nummer; das Formular des Westfälischen Schützenbundes heißt bis heute „Antrag gem. § 14 Abs. 2" (Fassung von 2016). | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| § 14 Abs. 4 WaffG | Das Fortbestehen des Bedürfnisses — der Nachweis, dass weiter geschossen wird. | § 14 Abs. 3 WaffG (vor dem 01.09.2020) WaffVwV Nr. 14.3; Richtlinien des BDS LV 10 (Stand 18.04.2023). | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| § 58 Abs. 21 WaffG | Die Übergangsregel, nach der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 auch der angehörende VEREIN das Fortbestehen bescheinigen durfte. Sie ist ausgelaufen. | unverändert | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| § 15 Abs. 3 WaffG | Anerkennungsbehörde für Schießsportverbände ist das Bundesverwaltungsamt. Neun Verbände sind anerkannt. | unverändert | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
Fristen
| Was | Frist | Ab wann | Norm | Folge des Versäumens | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Mitgliedschaft im Verband vor dem Erwerb der ersten Waffe | zwölf Monate | ab dem Meldedatum beim Verband | § 14 Abs. 3 Nr. 1 WaffG | nicht erhoben | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| Regelmäßiges Schießen vor dem Erwerb | zwölf Monate | rückblickend ab dem Antrag beim Verband | § 14 Abs. 3 Nr. 2 WaffG | nicht erhoben | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
Der Verband, nicht der Verein
§ 14 Abs. 3 WaffG verlangt „eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes". Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift wird deutlicher: Der Sportschütze muss sich „von seinem Schützenverband (nicht vom eigenen Verein)" bescheinigen lassen; ein Teilverband sei „regelmäßig nur oberhalb der Vereinsebene" angesiedelt (WaffVwV Nr. 14.2.1).
In der Praxis heißt das: Der Verein zeichnet den Schießnachweis ab, der Landesverband stellt die Bescheinigung aus. Beim Bayerischen Sportschützenbund zeichnet ausdrücklich der „Beauftragte des Landesverbandes"; beim BDS sind es „die Beauftragten des BDS für waffenrechtliche Bescheinigungen in den Landesverbänden".
Was sich zum 01.01.2026 geändert hat
§ 58 Abs. 21 WaffG erlaubte es „bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025", das Fortbestehen des Bedürfnisses nach § 14 Abs. 4 S. 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Verband angehörenden VEREINS glaubhaft zu machen. Diese Übergangsregel ist ausgelaufen.
Seit dem 01.01.2026 ist damit auch die Fortbestands-Bescheinigung Sache des Verbandes beziehungsweise des Landesverbandes. Bestätigt haben das der Bayerische Sportschützenbund (Meldung vom 17.12.2025) und der BDS.
Eine Ausnahme bleibt: Nach § 14 Abs. 4 S. 3 WaffG genügt zehn Jahre nach der ersten Eintragung die Mitgliedschaft — und die bescheinigt der Schießsportverein.
Vier Zahlen, die auseinandergehören
Für den ERWERB (§ 14 Abs. 3) gelten zwölf Monate Mitgliedschaft und zwölf Monate regelmäßiges Schießen. Für das FORTBESTEHEN (§ 14 Abs. 4) gilt der laufende Nachweis. Für das ÜBERKONTINGENT (§ 14 Abs. 5) verlangen Verbände zusätzlich Wettkampfteilnahmen — der BSSB etwa zwei in 24 Monaten. Für die gelbe Waffenbesitzkarte (§ 14 Abs. 6) ist die Bescheinigung nicht an eine einzelne Waffe gebunden.
Wie ein Verband „regelmäßig" fasst, ist Verbandsrecht und nicht bundeseinheitlich. Der BSSB rechnet in seinen Richtlinien (in Kraft seit 01.07.2026) eine Einheit je Monat ODER 18 Einheiten über volle zwölf Monate, jeweils mit Disziplinnummer. Das ist ein Beispiel und keine allgemeine Regel — maßgeblich sind die Richtlinien des eigenen Verbandes.
Wie lange eine Bescheinigung gilt
Dazu liegt keine Angabe vor. In keiner der abgerufenen Quellen — weder bei den Verbänden noch in der Verwaltungsvorschrift — ist eine Gültigkeitsdauer genannt. Wer es genau wissen muss, fragt den ausstellenden Landesverband und die eigene Waffenbehörde.
Unterlagen — die Spanne, nicht eine erfundene Einheitsliste
Die Behörden verlangen Unterschiedliches, und sie widersprechen sich. Deshalb steht hier bei jeder Unterlage, wie verbreitet sie in der ausgewerteten Stichprobe ist und an welchen Behörden das gemessen wurde. Was deine Behörde will, steht in ihrem Formular — diese Liste sagt dir, womit du rechnen solltest.
-
bei allen Der Verein bestätigt Eintritt und Mitgliedsnummer; der Verband prüft, wie lange die Mitgliedschaft bei IHM besteht.
Belegt bei: BSSB · NSSV · WSB · WSV 1850
Kein einziges der 22 Behördenformulare fragt „Mitglied seit" ab — die Zwölf-Monats-Frist prüft ausschließlich der Verband. Der Verbandsschritt kommt deshalb VOR dem Behördenschritt.
-
bei allen Die vom Verein abgezeichnete Aufstellung der Trainings- und Wettkampftermine, in den Spalten Datum, Waffenart und Kaliber, Disziplin nach der Sportordnung, Training oder Wettkampf, Ergebnis.
Belegt bei: BSSB („Nachweis der Sportschützeneigenschaften", 147 Formularfelder) · WSV 1850 (BED-Formular, 192 Felder) · BDS LV Hessen („vom Verein bestätigte Auflistung der Termine oder persönliches Schießbuch")
Der BDMP verlangt sein EIGENES Schießbuch, der Hessische Schützenverband seinen eigenen Vordruck „im Original vom Verein abgestempelt und unterschrieben"; er erkennt Schießnachweise konkurrierender Verbände nicht an.
-
bei den meisten Der Verband muss sich vor der Bescheinigung über den vorhandenen Waffenbestand vergewissern.
Belegt bei: WaffVwV Nr. 14.2.1
Die WaffVwV sagt zugleich, die Bescheinigung dürfe sich „nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes erschöpfen".
verwaltungsvorschriften-im-internet.de · 05.03.2012, abgerufen 23.09.2026
-
bei den meisten Mehrere Landesverbände erheben die Gebühr vorab und unabhängig vom Ergebnis der Prüfung.
Belegt bei: BSSB 30,00 € je Antrag (ein Antrag je Waffe) · NSSV 40,00 € je Bescheinigung · WSB 40,00 € · BDS LV 10 10,00 € (Überkontingent 15,00 €)
Der BSSB nimmt „keine elektronische Übermittlung" an, der WSV 1850 verlangt den Antrag „immer im Original".
Die Felder — was hineingehört und woher du es bekommst
Familienname22 von 22 Formularen
Der aktuelle Familienname, so wie er im Ausweisdokument steht.
So steht es auf den Formularen: „Familienname" (LH München) · „Name" (KPB Köln)
Was dabei schiefgeht:
- Namenszusätze wie „von" oder „zu" weglassen — sie gehören zum Namen im Ausweis.
- Doppelnamen ohne Bindestrich schreiben, wenn der Ausweis einen trägt.
Vorname(n)22 von 22 Formularen
ALLE Vornamen aus dem Ausweisdokument, nicht nur der Rufname. Mehrere Behörden verlangen zusätzlich, den Rufnamen zu unterstreichen.
So steht es auf den Formularen: „Vorname(n) (Rufnamen unterstreichen)" (KPB Köln) · „Vornamen" (LH München)
Was dabei schiefgeht:
- Nur den Rufnamen eintragen, obwohl der Ausweis drei Vornamen führt.
- Das Unterstreichen des Rufnamens übersehen, wo es verlangt ist.
Geburtsdatum22 von 22 Formularen
Das Geburtsdatum im deutschen Format Tag.Monat.Jahr.
So steht es auf den Formularen: „Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)" (Stadt Bretten) · „geboren am" (LRA Main-Spessart)
Was dabei schiefgeht:
- Das Jahr zweistellig schreiben — verlangt ist vierstellig.
- Die amerikanische Reihenfolge Monat/Tag verwenden.
Anschrift22 von 22 Formularen
Die Hauptwohnung. Sie entscheidet zugleich darüber, welche Waffenbehörde zuständig ist.
So steht es auf den Formularen: „Straße und Hausnummer / Postleitzahl und Ort" (LH München) · „Wohnanschrift" (LK Kassel)
Was dabei schiefgeht:
- Eine Postfachadresse angeben — die Behörde braucht die Wohnanschrift.
- Bei Haupt- und Nebenwohnsitz die falsche nennen; zuständig ist die Behörde der Hauptwohnung.
Bedürfnisbestätigung des Schießsportverbandes15 von 22 Formularen
Die Bescheinigung nach § 14 Abs. 3 WaffG. Sie kommt vom Verband oder Landesverband, nicht vom Verein.
So steht es auf den Formularen: „Bedürfnisbestätigung des Schießsportverbandes" (Bundesverwaltungsamt)
Was dabei schiefgeht:
- Eine Bescheinigung des eigenen Vereins beilegen — für den Erwerb verlangt § 14 Abs. 3 WaffG den Verband.
- Eine Kopie einreichen, wo das Original verlangt ist (Düren: „im Original").
Begleitschreiben vorbereiten
Die Angaben unten bleiben in deinem Browser. Daraus entsteht ein sachliches Begleitschreiben, das du ausdrucken und dem Antrag beilegen kannst — oder das du dort verwendest, wo deine Behörde gar keinen Vordruck führt.
Alle Eingaben bleiben in diesem Browser. Sie werden im lokalen Speicher des Geräts abgelegt und nirgendwohin gesendet — diese Seite ist statisches HTML ohne Empfänger. Wer das nachsehen will, öffnet den Netzwerk-Reiter der Entwicklerwerkzeuge. Mit „Angaben löschen" ist alles wieder weg.
Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
An die zuständige Waffenbehörde
Ort, Datum
Antrag auf Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs. 3 WaffG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs. 3 WaffG.
Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 3 WaffG, § 14 Abs. 4 WaffG, § 58 Abs. 21 WaffG, § 15 Abs. 3 WaffG.
Anbei die folgenden Unterlagen:
- Mitgliedschaft im Verein und im Verband
- Schießnachweis über zwölf Monate
- Kopie der vorhandenen Waffenbesitzkarte
- Gebühr des Landesverbandes
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Häufige Fragen
Darf mein Verein die Bescheinigung ausstellen?
Für den Erwerb nicht: § 14 Abs. 3 WaffG nennt den Schießsportverband oder einen ihm angegliederten Teilverband, und WaffVwV Nr. 14.2.1 stellt klar „nicht vom eigenen Verein". Für das Fortbestehen durfte der Verein es bis zum 31.12.2025 (§ 58 Abs. 21 WaffG); diese Übergangsregel ist ausgelaufen. Nur nach zehn Jahren ab der ersten Eintragung bescheinigt der Verein die Mitgliedschaft (§ 14 Abs. 4 S. 3 WaffG).
Was kostet eine Bedürfnisbescheinigung?
Das setzt der Landesverband fest. Belegt sind 30,00 € beim Bayerischen Sportschützenbund, 40,00 € beim Niedersächsischen Sportschützenverband und beim Westfälischen Schützenbund, 10,00 € beim BDS Landesverband 10 (Überkontingent 15,00 €). Mehrere Verbände erheben die Gebühr vorab und unabhängig vom Ergebnis.
Welche Verbände sind überhaupt anerkannt?
Nach der Tabelle des Bundesverwaltungsamts über die genehmigten Sportordnungen sind es neun: BDMP, DSB, DSU, VdRBw, Kyffhäuserbund, BDS, BHDS, Bayerische Kameraden- und Soldatenvereinigung und Bayerischer Soldatenbund 1874. Rechtlich maßgeblich ist nach § 15 Abs. 4 S. 4 WaffG die Veröffentlichung im Bundesanzeiger; die wurde nicht abgerufen.
Weiterlesen
Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Die Reihenfolge einhalten: Verband → Voreintrag bei der Behörde → Kauf → Anzeige binnen zwei Wochen.
Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger
Die Zwei-Wochen-Frist des § 13 Abs. 3 S. 2 WaffG im Blick behalten — sie betrifft den ANTRAG auf Eintragung, nicht die Anzeige nach § 37a.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Bei mehr als zehn Eintragungen im Altbestand (§ 58 Abs. 22 WaffG) vor jedem Neuerwerb prüfen, ob reduziert werden muss.
Wer ist für mich zuständig?
Behördentyp, Landesportal und Formularlage in allen sechzehn Ländern.
Glossar: Waffenrecht von A bis Z
Bedürfnis, Voreintrag, Erwerbsstreckung, Behältnisklasse — 23 Begriffe, kurz erklärt.
Bedürfnisnachweis nach § 14 WaffG
Erwerbsfrequenz, Fortdauer und die zwei Stellen, an denen die Auslegung auseinandergeht.