Antragsart
Erwerb anzeigen
Zwei Wochen ab dem Erwerb, § 37a Nr. 2 WaffG. Sechs Namen für denselben Vorgang — und was passiert, wenn die Frist verstreicht.
Was ist das?
Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erwirbt, zeigt das der zuständigen Waffenbehörde binnen zwei Wochen an — schriftlich oder elektronisch (§ 37a Nr. 2 WaffG).
Was brauche ich?
Die Angaben zur Waffe (Art, Hersteller, Modell, Kaliber, Herstellungsnummer, wo gefragt die NWR-Kennung), den Überlasser und die Waffenbesitzkarte zur Vorlage (§ 37g WaffG).
Was als Nächstes?
Nachsehen, ob die eigene Behörde einen Vordruck führt — die meisten tun es, Pflicht ist er nicht.
Rechtsgrundlagen — in beiden Nummerierungen
Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz hat zum 01.09.2020 mehrere Fundstellen verschoben. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift von 2012 steht weiter auf der alten Nummerierung, und mit ihr zahlreiche Behörden- und Verbandsformulare. Beide Nummern stehen deshalb hier — die linke ist die geltende, die rechte die, die womöglich auf deinem Papier steht.
| Geltende Fundstelle | Wofür sie steht | Vor dem 01.09.2020 | Quelle |
|---|---|---|---|
| § 37a WaffG | Anzeige binnen zwei Wochen, schriftlich oder elektronisch — Nr. 1 Überlassung, Nr. 2 Erwerb, Nr. 3 Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils. | § 10 Abs. 1a WaffG (vor dem 01.09.2020) Die Handreichung der AG Waffenrechtsreferenten (Polizei NRW) führt die Verschiebung in einer Tabelle „alte Regelung / neue Regelung": „Erwerb von Waffen durch WBK-Inhaber | § 10 Abs. 1a | § 37a Satz 1 + § 37f". Die Stadt Bretten stützt ihr Formular bis heute auf § 10 Abs. 1a. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| § 37g WaffG | Waffenbesitzkarte und, falls vorhanden, Europäischer Feuerwaffenpass sind gleichzeitig mit der Anzeige zur Eintragung oder Berichtigung vorzulegen. | unverändert | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
Fristen
| Was | Frist | Ab wann | Norm | Folge des Versäumens | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzeige des Erwerbs | zwei Wochen | ab dem Erwerb | § 37a Nr. 2 WaffG | Ordnungswidrigkeit nach § 37a in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 8 WaffG. Die Kreispolizeibehörde Herford nennt Bußgelder „bis zu 10.000 Euro", die Polizei Düren ein Regelbußgeld von 500 €. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
Nicht formlos, aber auch nicht formgebunden
§ 37a WaffG verlangt nur „schriftlich oder elektronisch". Ein bestimmtes Formular schreibt die Norm nicht vor. Praktisch hält etwa jede vierte bis fünfte Behörde keinen Vordruck bereit; bei 25 Behörden ist einer belegt.
Die Kreispolizeibehörde Herford sagt den Unterschied selbst: „Um sicherzugehen, dass die Anzeige vollständig ist …, möchten wir Sie BITTEN, diesen Vordruck zu nutzen." Freies Schreiben sieht allerdings keine einzige Behörde der Stichprobe ausdrücklich vor, obwohl § 37a es zuließe. Genau dafür gibt es das Begleitschreiben unten.
Sechs Namen für einen Vorgang
Derselbe Schritt heißt bei den Behörden Anzeige (Mehrheit), Erwerbs- und Verkaufsanzeige (Köln), Waffenanmeldung (Kreis Pinneberg), Waffenbesitzwechsel anzeigen (Kreis Segeberg), Nachtragung (Günzburg), anmelden (Landratsamt Starnberg) und Anmeldefrist (Stuttgart).
Wer nach „Waffenanmeldung" sucht, meint dasselbe wie jemand, der nach „Erwerbsanzeige" sucht — und findet die Seiten der anderen Bezeichnung nicht.
Die Norm, die viele Formulare noch falsch nennen
Vor dem 3. WaffRÄndG stand die Anzeigepflicht des Waffenbesitzkarteninhabers in § 10 Abs. 1a WaffG. Diese Vorschrift gibt es seit dem 01.09.2020 nicht mehr; die Anzeige steht heute in § 37a WaffG. Die Handreichung der AG Waffenrechtsreferenten führt die Verschiebung in einer Tabelle „alte Regelung / neue Regelung".
Trotzdem stützt die Stadt Bretten ihre Erwerbsanzeige bis heute auf „§ 10 Abs. 1a Waffengesetz", Günzburg begründet die Zwei-Wochen-Frist mit „§ 10 Abs. 1", Osnabrück mit „§ 10 Abs. 1 / § 13 Abs. 3 / § 14 Abs. 4 / § 34 Abs. 2". Ein Formular mit veralteter Norm ist deshalb nicht automatisch das falsche Formular — aber die geltende Fundstelle ist § 37a.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht
Das Bundesverwaltungsamt nennt die Kette genau: § 37a in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 8 WaffG. Die Kreispolizeibehörde Herford beziffert die Sanktion mit „Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro", die Polizei Düren nennt ein Regelbußgeld von 500 €. Was im Einzelfall festgesetzt wird, entscheidet die Behörde.
Unterlagen — die Spanne, nicht eine erfundene Einheitsliste
Die Behörden verlangen Unterschiedliches, und sie widersprechen sich. Deshalb steht hier bei jeder Unterlage, wie verbreitet sie in der ausgewerteten Stichprobe ist und an welchen Behörden das gemessen wurde. Was deine Behörde will, steht in ihrem Formular — diese Liste sagt dir, womit du rechnen solltest.
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bei allen § 37g WaffG verlangt, die Waffenbesitzkarte und, falls vorhanden, den Europäischen Feuerwaffenpass gleichzeitig zur Eintragung vorzulegen.
Belegt bei: LK Haßberge · KPB Düren · Polizei Berlin
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bei allen Waffenart, Hersteller, Modell, Kaliber und Herstellungsnummer. Acht Anzeigeformulare fragen zusätzlich die Kennungen aus dem Nationalen Waffenregister ab.
Belegt bei: Polizei Berlin („Hersteller und Modell, NWR-WID bzw. TID") · Kreis Reutlingen (erklärt die Präfixe: „beginnt mit ‚W‘ oder ‚T‘ bei wesentl. Teilen") · KPB Herford · LRA Kulmbach · Polizei Brandenburg
Drei Referenzsysteme sind für dasselbe Feld „Waffenart" im Umlauf: WaffVwV Nr. 10.9.2 (Bergstraße), die XWaffe-Spezifikation (Rhein-Sieg, Dortmund) und die Waffenmatrix des NWR (Saarpfalz). Alle übrigen erwarten Freitext mit Beispielen.
-
bei den meisten Von wem die Waffe stammt. Beim Händler genügt in der Regel die Firmenanschrift.
Belegt bei: Polizei Berlin · Bodenseekreis („Datum des Erwerbs (Name und Anschrift des Verkäufers)")
-
vereinzelt Der Landkreis Haßberge verlangt ihn zusätzlich zur Waffenbesitzkarte.
Belegt bei: LK Haßberge
Die Felder — was hineingehört und woher du es bekommst
Familienname22 von 22 Formularen
Der aktuelle Familienname, so wie er im Ausweisdokument steht.
So steht es auf den Formularen: „Familienname" (LH München) · „Name" (KPB Köln)
Was dabei schiefgeht:
- Namenszusätze wie „von" oder „zu" weglassen — sie gehören zum Namen im Ausweis.
- Doppelnamen ohne Bindestrich schreiben, wenn der Ausweis einen trägt.
Vorname(n)22 von 22 Formularen
ALLE Vornamen aus dem Ausweisdokument, nicht nur der Rufname. Mehrere Behörden verlangen zusätzlich, den Rufnamen zu unterstreichen.
So steht es auf den Formularen: „Vorname(n) (Rufnamen unterstreichen)" (KPB Köln) · „Vornamen" (LH München)
Was dabei schiefgeht:
- Nur den Rufnamen eintragen, obwohl der Ausweis drei Vornamen führt.
- Das Unterstreichen des Rufnamens übersehen, wo es verlangt ist.
Geburtsdatum22 von 22 Formularen
Das Geburtsdatum im deutschen Format Tag.Monat.Jahr.
So steht es auf den Formularen: „Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)" (Stadt Bretten) · „geboren am" (LRA Main-Spessart)
Was dabei schiefgeht:
- Das Jahr zweistellig schreiben — verlangt ist vierstellig.
- Die amerikanische Reihenfolge Monat/Tag verwenden.
Anschrift22 von 22 Formularen
Die Hauptwohnung. Sie entscheidet zugleich darüber, welche Waffenbehörde zuständig ist.
So steht es auf den Formularen: „Straße und Hausnummer / Postleitzahl und Ort" (LH München) · „Wohnanschrift" (LK Kassel)
Was dabei schiefgeht:
- Eine Postfachadresse angeben — die Behörde braucht die Wohnanschrift.
- Bei Haupt- und Nebenwohnsitz die falsche nennen; zuständig ist die Behörde der Hauptwohnung.
Telefon21 von 22 Formularen
Rückrufnummer für Rückfragen. München kennzeichnet sie ausdrücklich als freiwillig.
So steht es auf den Formularen: „Telefon (freiwillige Angabe)" (LH München)
Was dabei schiefgeht:
- Eine Nummer angeben, unter der tagsüber niemand erreichbar ist.
E-Mail21 von 22 Formularen
Ebenfalls für Rückfragen; meist freiwillig.
So steht es auf den Formularen: „E-Mail" (LH München)
Nummer der Waffenbesitzkarte und ausstellende Behörde11 von 22 Formularen
Nummer, ausstellende Behörde und Datum der vorhandenen Waffenbesitzkarte.
So steht es auf den Formularen: „Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in bestehende Waffenbesitzkarte Nr." (Stadt Frankfurt am Main)
Was dabei schiefgeht:
- Die Nummer einer bereits ersetzten Karte verwenden.
- Die ausstellende Behörde weglassen — bei Umzügen ist sie nicht die heute zuständige.
Waffenart und Kaliber20 von 22 Formularen
Welche Art Waffe und in welchem Kaliber. Für den Voreintrag verlangt § 10 Abs. 1 S. 2 WaffG ausdrücklich Art, Anzahl und Kaliber.
So steht es auf den Formularen: „Art der Schusswaffe (z. B. Pistole, Revolver)" (LRA Günzburg) · „Waffenart gemäß WaffVwV Nr. 10.9.2" (Kreis Bergstraße) · „Waffenart gemäß XWaffe-Spezifikation" (KPB Rhein-Sieg)
Was dabei schiefgeht:
- Ein Handelsname statt der Waffenart („Glock 17" statt „Pistole").
- Beim Kaliber die Handelsbezeichnung statt der amtlichen Bezeichnung verwenden.
Hersteller11 von 22 Formularen
Der Hersteller, wie er auf der Waffe steht — nicht der Importeur und nicht der Händler.
So steht es auf den Formularen: „Hersteller" (Polizei Berlin)
Was dabei schiefgeht:
- Den Importeur eintragen, weil sein Name auf dem Lauf steht.
Modell oder Typ8 von 22 Formularen
Die Modellbezeichnung des Herstellers.
So steht es auf den Formularen: „Modell/Typ" (Polizei Berlin)
Was dabei schiefgeht:
- Die Variante weglassen, wo sie Teil der Bezeichnung ist.
Herstellungsnummer (Seriennummer)10 von 22 Formularen
Die eingeschlagene Nummer der Waffe. Sie steht auf dem Griffstück und häufig zusätzlich auf Lauf und Verschluss.
So steht es auf den Formularen: „Herstellungsnummer" (Polizei Berlin)
Was dabei schiefgeht:
- Die Nummer vom Lauf abschreiben, wenn sie von der auf dem Griffstück abweicht — maßgeblich ist die des wesentlichen Teils, das die Waffe identifiziert.
- Null und O oder Eins und I verwechseln.
Datum des Erwerbs8 von 22 Formularen
Der Tag, an dem die Waffe übergeben wurde. Er setzt die Zwei-Wochen-Frist des § 37a WaffG in Gang — nicht das Rechnungsdatum und nicht der Tag der Eintragung.
So steht es auf den Formularen: „Datum des Erwerbs" (Bodenseekreis)
Was dabei schiefgeht:
- Das Rechnungsdatum statt des Übergabedatums eintragen.
- Bei einer Bestellung das Bestelldatum verwenden.
Überlasser oder Erwerber8 von 22 Formularen
Von wem die Waffe kommt beziehungsweise an wen sie geht. Die Anzeigeformulare verlangen Name, Anschrift und teils das Geburtsdatum.
So steht es auf den Formularen: „Name und Anschrift ggf Geburtsdatum des Überlassers" (Polizei Berlin) · „Datum des Erwerbs (Name und Anschrift des Verkäufers)" (Bodenseekreis)
Was dabei schiefgeht:
- Beim Privatkauf nur den Namen notieren — gefragt sind Name UND Anschrift.
- Beim Händler die Filialadresse statt der im Handelsregister eingetragenen nennen, wo es darauf ankommt.
Begleitschreiben vorbereiten
Die Angaben unten bleiben in deinem Browser. Daraus entsteht ein sachliches Begleitschreiben, das du ausdrucken und dem Antrag beilegen kannst — oder das du dort verwendest, wo deine Behörde gar keinen Vordruck führt.
Alle Eingaben bleiben in diesem Browser. Sie werden im lokalen Speicher des Geräts abgelegt und nirgendwohin gesendet — diese Seite ist statisches HTML ohne Empfänger. Wer das nachsehen will, öffnet den Netzwerk-Reiter der Entwicklerwerkzeuge. Mit „Angaben löschen" ist alles wieder weg.
Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
An die zuständige Waffenbehörde
Ort, Datum
Anzeige über den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe (§ 37a Nr. 2 WaffG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich den Erwerb der nachstehend bezeichneten erlaubnispflichtigen Schusswaffe nach § 37a Nr. 2 WaffG an.
Rechtsgrundlage: § 37a WaffG, § 37g WaffG.
Anbei die folgenden Unterlagen:
- Die Waffenbesitzkarte im Original
- Angaben zur Waffe
- Name, Anschrift und gegebenenfalls Geburtsdatum des Überlassers
- Waffenbegleitschein oder Waffenbrief in Kopie
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Häufige Fragen
Ab wann laufen die zwei Wochen?
Ab dem Erwerb, § 37a Nr. 2 WaffG — nicht ab der Eintragung und nicht ab der Rechnung. Die Polizei Berlin nennt die Frist als „innerhalb von 14 Tagen".
Muss ich den Vordruck meiner Behörde benutzen?
§ 37a WaffG verlangt Schriftform oder elektronische Form, kein bestimmtes Formular. Die Kreispolizeibehörde Herford BITTET um den Vordruck, damit die Anzeige vollständig ist. Wer keinen Vordruck findet, kann ein eigenes Schreiben mit denselben Angaben einreichen.
Was ist die NWR-Kennung, nach der manche Formulare fragen?
Die Kennungen aus dem Nationalen Waffenregister: P-ID für die Person, E-ID für die Erlaubnis, W-ID für die Waffe und T-ID für ein wesentliches Teil. Der Kreis Reutlingen erklärt die Präfixe auf seinem Formular. Acht der ausgewerteten Anzeigeformulare fragen danach, die Antragsformulare fast nie.
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