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Ausfüllhilfe

Antragsart

Voreintrag / weitere Waffe

Die Erlaubnis, eine bestimmte Waffe zu erwerben — § 10 Abs. 1 WaffG, ein Jahr gültig. Bei 16 von 21 Behörden nur ein Ankreuzfeld.

Was ist das?

Ein Voreintrag ist die vorab erteilte Erlaubnis, eine bestimmte Waffe zu erwerben. Er steht in der Waffenbesitzkarte, bevor die Waffe existiert, und gilt ein Jahr.

Was brauche ich?

Art, Anzahl und Kaliber der beabsichtigten Waffe (§ 10 Abs. 1 S. 2 WaffG), die vorhandene Waffenbesitzkarte und — beim Sportschützen — die Bescheinigung des Verbandes für genau diese Waffe.

Was als Nächstes?

Bei der eigenen Behörde nachsehen, ob es dafür ein eigenes Formular gibt oder nur ein Ankreuzfeld auf dem Hauptantrag.

Rechtsgrundlagen — in beiden Nummerierungen

Geltende FundstelleWofür sie stehtVor dem 01.09.2020Quelle
§ 10 Abs. 1 S. 1 und 2 WaffGDie Erlaubnis zum Erwerb wird durch Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt; Art, Anzahl und Kaliber der Waffen sind anzugeben.unverändertgesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026
§ 10 Abs. 1 S. 3 WaffGDie Erwerbserlaubnis gilt ein Jahr.unverändertgesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026

Fristen

WasFristAb wannNormFolge des VersäumensQuelle
Gültigkeit der Erwerbserlaubnisein Jahrab Erteilung§ 10 Abs. 1 S. 3 WaffGnicht erhobengesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026

Unterlagen — die Spanne, nicht eine erfundene Einheitsliste

  • bei allen Der Voreintrag wird IN eine bestehende Karte eingetragen; die Behörde braucht sie dafür.

    Belegt bei: Stadt Frankfurt („Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in bestehende Waffenbesitzkarte Nr.")

    frankfurt.de · 01.02.2019, abgerufen 23.09.2026

  • bei den meisten Die Kreispolizeibehörde Düren verlangt die Bescheinigung im Original und je Waffe eine — deshalb steht der Voreintrag am Anfang der Kette.

    Belegt bei: KPB Düren

    Der Bayerische Sportschützenbund nimmt je Antrag 30,00 € und stellt „ein Antrag je Waffe" ausdrücklich fest.

    dueren.polizei.nrw · 01.12.2023, abgerufen 23.09.2026

  • bei allen Diese drei Angaben verlangt § 10 Abs. 1 S. 2 WaffG ausdrücklich. Hersteller, Modell und Seriennummer sind beim Voreintrag noch nicht bekannt und werden erst mit der Erwerbsanzeige nachgereicht.

    Belegt bei: § 10 Abs. 1 S. 2 WaffG · BVA-Formular „Antrag auf Voreintrag"

    gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026

Die Felder — was hineingehört und woher du es bekommst

Begleitschreiben vorbereiten

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Freiwillig. Was gehört hier hinein?

Nur ausfüllen, wenn bereits eine Karte vorliegt. Was gehört hier hinein?

Nach einem Umzug nicht zwingend die heute zuständige Behörde. Was gehört hier hinein?

Angaben zum Vorgang

Gehören zu diesem einen Antrag.

Zum Beispiel Pistole, Revolver, Büchse, Flinte — nicht der Handelsname. Was gehört hier hinein?

Das Begleitschreiben wird gedruckt, nicht als PDF erzeugt. Der Druckdialog jedes Browsers bietet „Als PDF sichern" an; eine PDF-Bibliothek würde nur dasselbe Ergebnis mit rund 300 kB zusätzlichem Programmcode erreichen.

Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort

An die zuständige Waffenbehörde

Ort, Datum

Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis (Voreintrag, § 10 Abs. 1 WaffG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe (Voreintrag) nach § 10 Abs. 1 S. 1 WaffG in meine vorhandene Waffenbesitzkarte.

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 WaffG, § 10 Abs. 1 S. 3 WaffG.

Anbei die folgenden Unterlagen:

  • Die vorhandene Waffenbesitzkarte
  • Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, je Waffe
  • Art, Anzahl und Kaliber der beabsichtigten Waffe

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Vorname Name

Häufige Fragen

Was muss im Voreintrag stehen?

§ 10 Abs. 1 S. 2 WaffG nennt drei Angaben ausdrücklich: Art, Anzahl und Kaliber. Hersteller, Modell und Seriennummer folgen erst mit der Erwerbsanzeige nach § 37a Nr. 2 WaffG.

Was passiert, wenn das Jahr abläuft?

Die Erwerbserlaubnis nach § 10 Abs. 1 S. 3 WaffG gilt ein Jahr ab Erteilung. Was danach gilt und ob neu beantragt werden muss, entscheidet die eigene Waffenbehörde; eine bundesweite Regel dazu ist in den abgerufenen Quellen nicht genannt.

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