Antragsart
Überlassung anzeigen
Verkaufen, verschenken, in Zahlung geben: dieselbe Zwei-Wochen-Frist (§ 37a Nr. 1 WaffG) — und die Meldung, die häufiger vergessen wird.
Was ist das?
Dieselbe Norm wie beim Erwerb: § 37a WaffG erfasst in Nr. 1 auch das Überlassen. Verkaufen, verschenken oder in Zahlung geben löst dieselbe Zwei-Wochen-Frist aus.
Was brauche ich?
Die Angaben zur Waffe, die Angaben zum Erwerber und die Waffenbesitzkarte zur Berichtigung (§ 37g WaffG).
Was als Nächstes?
Die Austragung aus der Waffenbesitzkarte veranlassen — bis dahin steht die Waffe weiter in der eigenen Karte.
Rechtsgrundlagen — in beiden Nummerierungen
Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz hat zum 01.09.2020 mehrere Fundstellen verschoben. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift von 2012 steht weiter auf der alten Nummerierung, und mit ihr zahlreiche Behörden- und Verbandsformulare. Beide Nummern stehen deshalb hier — die linke ist die geltende, die rechte die, die womöglich auf deinem Papier steht.
| Geltende Fundstelle | Wofür sie steht | Vor dem 01.09.2020 | Quelle |
|---|---|---|---|
| § 34 Abs. 1 WaffG | Eine Waffe darf nur einem Berechtigten überlassen werden. | unverändert | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| § 37a WaffG | Anzeige binnen zwei Wochen, schriftlich oder elektronisch — Nr. 1 Überlassung, Nr. 2 Erwerb, Nr. 3 Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils. | § 10 Abs. 1a WaffG (vor dem 01.09.2020) Die Handreichung der AG Waffenrechtsreferenten (Polizei NRW) führt die Verschiebung in einer Tabelle „alte Regelung / neue Regelung": „Erwerb von Waffen durch WBK-Inhaber | § 10 Abs. 1a | § 37a Satz 1 + § 37f". Die Stadt Bretten stützt ihr Formular bis heute auf § 10 Abs. 1a. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| § 37g WaffG | Waffenbesitzkarte und, falls vorhanden, Europäischer Feuerwaffenpass sind gleichzeitig mit der Anzeige zur Eintragung oder Berichtigung vorzulegen. | unverändert | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| § 34 Abs. 4 und 5 WaffG | Wer eine Waffe ins Ausland überlässt, hat das unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt anzuzeigen. | unverändert | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
Fristen
| Was | Frist | Ab wann | Norm | Folge des Versäumens | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzeige der Überlassung | zwei Wochen | ab der Überlassung | § 37a Nr. 1 WaffG | Ordnungswidrigkeit nach § 37a in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 8 WaffG. | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
| Anzeige einer Überlassung ins Ausland an das Bundesverwaltungsamt | unverzüglich | ab der Überlassung | § 34 Abs. 4 und 5 WaffG | nicht erhoben | gesetze-im-internet.de · 01.09.2020, abgerufen 23.09.2026 |
Die Meldung, die untergeht
§ 37a S. 1 WaffG nennt in Nr. 1 die Überlassung und in Nr. 2 den Erwerb. Die Frist ist dieselbe. In der Praxis geht die Abgabemeldung häufiger unter, weil die Waffe ja „weg" ist — bis zur Austragung steht sie aber weiter in der eigenen Karte.
Die Polizei Berlin führt beide Vorgänge als getrennte Leistungen: „Erwerb von Waffen mitteilen" und „Überlassung von Waffen mitteilen".
Nur an Berechtigte
§ 34 Abs. 1 WaffG erlaubt die Überlassung nur an Berechtigte. Wer ins Ausland überlässt, hat das nach § 34 Abs. 4 und 5 WaffG zusätzlich unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt anzuzeigen — das ist eine andere Adresse als die eigene Waffenbehörde.
Unterlagen — die Spanne, nicht eine erfundene Einheitsliste
Die Behörden verlangen Unterschiedliches, und sie widersprechen sich. Deshalb steht hier bei jeder Unterlage, wie verbreitet sie in der ausgewerteten Stichprobe ist und an welchen Behörden das gemessen wurde. Was deine Behörde will, steht in ihrem Formular — diese Liste sagt dir, womit du rechnen solltest.
-
bei allen Zur Austragung. § 37g WaffG verlangt die gleichzeitige Vorlage zur Berichtigung.
Belegt bei: LK Haßberge · Polizei Berlin
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bei allen Wem überlassen wurde und auf welcher Grundlage er berechtigt ist — § 34 Abs. 1 WaffG erlaubt die Überlassung nur an Berechtigte.
Belegt bei: Polizei Berlin · KPB Köln
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bei allen Waffenart, Hersteller, Modell, Kaliber, Herstellungsnummer und, wo gefragt, die W-ID aus dem Nationalen Waffenregister.
Belegt bei: Polizei Berlin · Polizei Brandenburg · Saarpfalz-Kreis
Die Felder — was hineingehört und woher du es bekommst
Familienname22 von 22 Formularen
Der aktuelle Familienname, so wie er im Ausweisdokument steht.
So steht es auf den Formularen: „Familienname" (LH München) · „Name" (KPB Köln)
Was dabei schiefgeht:
- Namenszusätze wie „von" oder „zu" weglassen — sie gehören zum Namen im Ausweis.
- Doppelnamen ohne Bindestrich schreiben, wenn der Ausweis einen trägt.
Vorname(n)22 von 22 Formularen
ALLE Vornamen aus dem Ausweisdokument, nicht nur der Rufname. Mehrere Behörden verlangen zusätzlich, den Rufnamen zu unterstreichen.
So steht es auf den Formularen: „Vorname(n) (Rufnamen unterstreichen)" (KPB Köln) · „Vornamen" (LH München)
Was dabei schiefgeht:
- Nur den Rufnamen eintragen, obwohl der Ausweis drei Vornamen führt.
- Das Unterstreichen des Rufnamens übersehen, wo es verlangt ist.
Geburtsdatum22 von 22 Formularen
Das Geburtsdatum im deutschen Format Tag.Monat.Jahr.
So steht es auf den Formularen: „Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)" (Stadt Bretten) · „geboren am" (LRA Main-Spessart)
Was dabei schiefgeht:
- Das Jahr zweistellig schreiben — verlangt ist vierstellig.
- Die amerikanische Reihenfolge Monat/Tag verwenden.
Anschrift22 von 22 Formularen
Die Hauptwohnung. Sie entscheidet zugleich darüber, welche Waffenbehörde zuständig ist.
So steht es auf den Formularen: „Straße und Hausnummer / Postleitzahl und Ort" (LH München) · „Wohnanschrift" (LK Kassel)
Was dabei schiefgeht:
- Eine Postfachadresse angeben — die Behörde braucht die Wohnanschrift.
- Bei Haupt- und Nebenwohnsitz die falsche nennen; zuständig ist die Behörde der Hauptwohnung.
Telefon21 von 22 Formularen
Rückrufnummer für Rückfragen. München kennzeichnet sie ausdrücklich als freiwillig.
So steht es auf den Formularen: „Telefon (freiwillige Angabe)" (LH München)
Was dabei schiefgeht:
- Eine Nummer angeben, unter der tagsüber niemand erreichbar ist.
E-Mail21 von 22 Formularen
Ebenfalls für Rückfragen; meist freiwillig.
So steht es auf den Formularen: „E-Mail" (LH München)
Nummer der Waffenbesitzkarte und ausstellende Behörde11 von 22 Formularen
Nummer, ausstellende Behörde und Datum der vorhandenen Waffenbesitzkarte.
So steht es auf den Formularen: „Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in bestehende Waffenbesitzkarte Nr." (Stadt Frankfurt am Main)
Was dabei schiefgeht:
- Die Nummer einer bereits ersetzten Karte verwenden.
- Die ausstellende Behörde weglassen — bei Umzügen ist sie nicht die heute zuständige.
Waffenart und Kaliber20 von 22 Formularen
Welche Art Waffe und in welchem Kaliber. Für den Voreintrag verlangt § 10 Abs. 1 S. 2 WaffG ausdrücklich Art, Anzahl und Kaliber.
So steht es auf den Formularen: „Art der Schusswaffe (z. B. Pistole, Revolver)" (LRA Günzburg) · „Waffenart gemäß WaffVwV Nr. 10.9.2" (Kreis Bergstraße) · „Waffenart gemäß XWaffe-Spezifikation" (KPB Rhein-Sieg)
Was dabei schiefgeht:
- Ein Handelsname statt der Waffenart („Glock 17" statt „Pistole").
- Beim Kaliber die Handelsbezeichnung statt der amtlichen Bezeichnung verwenden.
Hersteller11 von 22 Formularen
Der Hersteller, wie er auf der Waffe steht — nicht der Importeur und nicht der Händler.
So steht es auf den Formularen: „Hersteller" (Polizei Berlin)
Was dabei schiefgeht:
- Den Importeur eintragen, weil sein Name auf dem Lauf steht.
Modell oder Typ8 von 22 Formularen
Die Modellbezeichnung des Herstellers.
So steht es auf den Formularen: „Modell/Typ" (Polizei Berlin)
Was dabei schiefgeht:
- Die Variante weglassen, wo sie Teil der Bezeichnung ist.
Herstellungsnummer (Seriennummer)10 von 22 Formularen
Die eingeschlagene Nummer der Waffe. Sie steht auf dem Griffstück und häufig zusätzlich auf Lauf und Verschluss.
So steht es auf den Formularen: „Herstellungsnummer" (Polizei Berlin)
Was dabei schiefgeht:
- Die Nummer vom Lauf abschreiben, wenn sie von der auf dem Griffstück abweicht — maßgeblich ist die des wesentlichen Teils, das die Waffe identifiziert.
- Null und O oder Eins und I verwechseln.
Datum des Erwerbs8 von 22 Formularen
Der Tag, an dem die Waffe übergeben wurde. Er setzt die Zwei-Wochen-Frist des § 37a WaffG in Gang — nicht das Rechnungsdatum und nicht der Tag der Eintragung.
So steht es auf den Formularen: „Datum des Erwerbs" (Bodenseekreis)
Was dabei schiefgeht:
- Das Rechnungsdatum statt des Übergabedatums eintragen.
- Bei einer Bestellung das Bestelldatum verwenden.
Überlasser oder Erwerber8 von 22 Formularen
Von wem die Waffe kommt beziehungsweise an wen sie geht. Die Anzeigeformulare verlangen Name, Anschrift und teils das Geburtsdatum.
So steht es auf den Formularen: „Name und Anschrift ggf Geburtsdatum des Überlassers" (Polizei Berlin) · „Datum des Erwerbs (Name und Anschrift des Verkäufers)" (Bodenseekreis)
Was dabei schiefgeht:
- Beim Privatkauf nur den Namen notieren — gefragt sind Name UND Anschrift.
- Beim Händler die Filialadresse statt der im Handelsregister eingetragenen nennen, wo es darauf ankommt.
Begleitschreiben vorbereiten
Die Angaben unten bleiben in deinem Browser. Daraus entsteht ein sachliches Begleitschreiben, das du ausdrucken und dem Antrag beilegen kannst — oder das du dort verwendest, wo deine Behörde gar keinen Vordruck führt.
Alle Eingaben bleiben in diesem Browser. Sie werden im lokalen Speicher des Geräts abgelegt und nirgendwohin gesendet — diese Seite ist statisches HTML ohne Empfänger. Wer das nachsehen will, öffnet den Netzwerk-Reiter der Entwicklerwerkzeuge. Mit „Angaben löschen" ist alles wieder weg.
Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
An die zuständige Waffenbehörde
Ort, Datum
Anzeige über das Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe (§ 37a Nr. 1 WaffG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich das Überlassen der nachstehend bezeichneten erlaubnispflichtigen Schusswaffe nach § 37a Nr. 1 WaffG an und bitte um Austragung aus meiner Waffenbesitzkarte.
Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 1 WaffG, § 37a WaffG, § 37g WaffG, § 34 Abs. 4 und 5 WaffG.
Anbei die folgenden Unterlagen:
- Die Waffenbesitzkarte im Original
- Angaben zum Erwerber
- Angaben zur Waffe
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz in der geltenden Fassung, deine Erlaubnisurkunden und die Auskunft deiner Waffenbehörde. Diese Seite erklärt, was auf deutschen Antragsformularen steht und woher die Angaben kommen — sie entscheidet nichts und sagt nichts über den Ausgang eines Verfahrens.
Häufige Fragen
Muss ich auch den Verkauf melden?
Ja. § 37a Nr. 1 WaffG erfasst das Überlassen; auch dafür gelten zwei Wochen, und § 37g WaffG verlangt die Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Berichtigung.
Was ist, wenn ich ins Ausland verkaufe?
Dann kommt nach § 34 Abs. 4 und 5 WaffG eine unverzügliche Anzeige an das Bundesverwaltungsamt hinzu — zusätzlich zur Anzeige bei der eigenen Waffenbehörde.
Weiterlesen
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes
Beim eigenen Landesverband nachsehen, welches Formular er führt, was er dafür nimmt und wie lange er braucht — die Spanne reicht von 10,00 € bis 40,00 €.
Grüne Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Die Reihenfolge einhalten: Verband → Voreintrag bei der Behörde → Kauf → Anzeige binnen zwei Wochen.
Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger
Die Zwei-Wochen-Frist des § 13 Abs. 3 S. 2 WaffG im Blick behalten — sie betrifft den ANTRAG auf Eintragung, nicht die Anzeige nach § 37a.
Wer ist für mich zuständig?
Behördentyp, Landesportal und Formularlage in allen sechzehn Ländern.
Glossar: Waffenrecht von A bis Z
Bedürfnis, Voreintrag, Erwerbsstreckung, Behältnisklasse — 23 Begriffe, kurz erklärt.
Fristen rund um die WBK
Zwei Wochen nach dem Kauf, zwei Wochen nach dem Verkauf, ein Monat im Erbfall.