Wissen
Aufbewahrung und Behältnisklassen
Welche Klasse wie viele Waffen trägt, was mit alten A- und B-Schränken passiert und wo die Verankerung wirklich herkommt.
Die Rechtsgrundlage in einem Satz
Wie erlaubnispflichtige Waffen und Munition aufzubewahren sind, regelt § 36 WaffG in Verbindung mit § 13 AWaffV. Maßgeblich ist die Fassung vom 1. September 2020, in Kraft seit dem 19. September 2020. Alles, was hier steht, ist eine Orientierung — verbindlich ist die Verordnung, und im Zweifel entscheidet deine Behörde.
Was heute gilt
Das geltende Recht kennt für neue Behältnisse nur noch die Widerstandsgrade nach DIN/EN 1143-1. Die Stückzahlgrenzen hängen an Grad und Gewicht:
- Grad 0 unter 200 kg: Langwaffen unbegrenzt, höchstens fünf Kurzwaffen; Munition darf zusammen mit den Waffen lagern (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 AWaffV).
- Grad 0 ab 200 kg: Langwaffen unbegrenzt, höchstens zehn Kurzwaffen; Munition zusammen zulässig (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 AWaffV).
- Grad I oder höher: keine Stückzahlgrenzen, Munition zusammen zulässig. In nicht dauernd bewohnten Gebäuden — der klassischen Jagdhütte — ist Grad I Pflicht, und dort dürfen höchstens drei erlaubnispflichtige Langwaffen liegen; Abweichungen nach Art, Zahl und Behältnis lässt die Behörde nur auf Antrag zu (§ 13 Abs. 4 AWaffV).
- Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss: reicht für erlaubnispflichtige Munition (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV) — Waffen gehören dort nicht hinein.
Das Gewicht meint das Leergewicht des Behältnisses. Die 200-Kilo-Schwelle ist der Grund, warum viele Grad-0-Schränke ausdrücklich mit ihrem Gewicht beworben werden: Sie entscheidet über fünf oder zehn Kurzwaffen.
Was sich 2017 geändert hat
Bis dahin waren die Stufen A und B nach VDMA 24992 der Normalfall. Seit dem 6. Juli 2017 lassen sie sich nur noch im Bestandsschutz weiternutzen (§ 36 Abs. 4 WaffG). Der Bestandsschutz ist eng:
- Er ist personen- und behältnisgebunden. Er hängt an dir und an diesem einen Schrank, nicht am Schranktyp.
- Er erlischt faktisch bei Verkauf oder Weitergabe. Der gebrauchte B-Schrank aus dem Kleinanzeigenportal ist für den Käufer waffenrechtlich wertlos.
- Ein Umzug ist unschädlich — der Schrank darf mit, solange er bei dir bleibt.
Die Kapazitäten der Altstufen: Stufe A trägt bis zu zehn Langwaffen; Kurzwaffen — höchstens fünf — und Munition gehören ins B-Innenfach. Stufe B trägt Langwaffen unbegrenzt und höchstens zehn Kurzwaffen.
Verankerung: der verbreitetste Irrtum
Eine allgemeine waffenrechtliche Pflicht, den Schrank zu verankern, gibt es nicht. Die Behörde kann sie im Einzelfall anordnen (§ 36 Abs. 6 WaffG), der Regelfall ist es nicht. Woher der Irrtum kommt, ist trotzdem nachvollziehbar: Versicherer verlangen die Verankerung bei Schränken unter 1.000 kg regelmäßig, und das steht in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Empfehlenswert ist sie in beiden Welten — nur ist die Begründung eine andere.
Wer noch mitredet
Das Waffenrecht ist nicht die einzige Quelle von Anforderungen an deinen Aufstellort. Der Versicherer will unter Umständen wissen, wie schwer der Schrank ist, wer den Schlüssel hat und ob eine Alarmanlage vorhanden ist. Wer Treibladungspulver lagert, landet zusätzlich im Sprengstoffrecht, das eigene Regeln für den Raum und getrennte, abgeschlossene Fächer kennt — siehe Munitionsbestand verwalten.
Warum die Klasse in die Bestandsliste gehört
Die Stückzahlgrenzen sind kein Wandschmuck, sondern eine Rechenaufgabe, die sich mit jeder gekauften Waffe ändert. Wer fünf Kurzwaffen in einem Grad-0-Schrank unter 200 kg hat, hat die sechste bereits vor dem Kauf falsch geplant. Sinnvoll ist deshalb, die Klasse am Lagerort zu hinterlegen und den Bestand dagegen zu rechnen — nicht erst, wenn jemand fragt.
Andere Länder rechnen ganz anders
Die deutsche Trennung nach Kurz- und Langwaffe ist eine deutsche Eigenheit. Polen verlangt einheitlich mindestens Klasse S1 nach PN-EN 14450, ohne diese Trennung. Tschechien staffelt nach der Gesamtzahl registrierungspflichtiger Waffen (§ 83 zákon č. 90/2024 Sb.). Österreich und die Schweiz kennen überhaupt keine Behältnisklassen, sondern eine Sorgfaltspflicht im Einzelfall (§ 16b WaffG 1996 bzw. Art. 26 WG). Wer eine App benutzt, die überall die deutschen Klassen anzeigt, bekommt für diese Länder eine falsche Rechtsaussage.
Wie Waffenschrank das abbildet
In Waffenschrank hat jeder Lagerort eine Sicherheitsklasse. Die App rechnet den Bestand dagegen und sagt, wenn eine Kurzwaffe zu viel darin steht — mit der Fundstelle in der AWaffV daneben. Altstufen A und B sind auswählbar und tragen den Hinweis auf den Bestandsschutz samt seiner Grenzen. Die Klassen liegen als länderspezifische Kataloge vor: Wer die App auf Polen oder Tschechien stellt, bekommt die dortigen Klassen mit den dortigen Fundstellen, und für Länder ohne Klassenpflicht blendet die App die Auswahl aus, statt eine Pflicht zu erfinden.
Was die App nicht ersetzt: die Auskunft deiner Behörde. Jede Klassenanzeige trägt den Disclaimer. Mehr über die App.
Hinweise ohne Gewähr, keine Rechtsberatung — maßgeblich sind § 36 WaffG in Verbindung mit § 13 AWaffV (i.d.F. vom 01.09.2020, in Kraft seit 19.09.2020) und deine Behörde. Der Stichtag 06.07.2017 gilt nur für den Altbestandsschutz nach § 36 Abs. 4 WaffG.
Häufige Fragen
Wie viele Kurzwaffen darf ich in einen Grad-0-Schrank legen?
Unter 200 kg Leergewicht höchstens fünf, ab 200 kg höchstens zehn; Langwaffen sind in beiden Fällen unbegrenzt (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 AWaffV). Ab Grad I entfallen die Stückzahlgrenzen. Angaben ohne Gewähr.
Darf ich meinen alten B-Schrank weiter benutzen?
Nur im Bestandsschutz nach § 36 Abs. 4 WaffG — bei Nutzung vor dem 06.07.2017, personen- und behältnisgebunden. Er erlischt faktisch bei Verkauf oder Weitergabe; ein Umzug ist unschädlich. Angaben ohne Gewähr.
Muss der Waffenschrank verankert werden?
Waffenrechtlich ist die Verankerung nicht vorgeschrieben; die Behörde kann sie nur im Einzelfall anordnen (§ 36 Abs. 6 WaffG). Versicherer verlangen sie bei Schränken unter 1.000 kg allerdings regelmäßig — das steht in den Vertragsbedingungen, nicht im Gesetz.
Darf Munition mit im Waffenschrank liegen?
In einem Behältnis nach DIN/EN 1143-1 ab Grad 0 ja (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 AWaffV). Für Munition allein genügt ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV); Waffen gehören dort nicht hinein.
Gelten diese Klassen auch in Österreich oder der Schweiz?
Nein. Beide kennen keine Behältnisklassen-Pflicht, sondern eine Sorgfalts- bzw. Verwahrungspflicht im Einzelfall (§ 16b WaffG 1996, Art. 26 WG). Die deutschen Klassen dort anzuwenden wäre eine falsche Rechtsaussage.