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Schießbuch digital führen

Was der Verein abzeichnet, was ein digitales Logbuch leisten kann — und warum das eine das andere nicht ersetzt.

Häufige Fragen

Ersetzt eine App mein Schießbuch im Verein?

Nein. Das Schießbuch führst du weiter im Verein, und die Standaufsicht zeichnet es ab — das kann keine App leisten. Darauf stützt sich die Bescheinigung deines Schießsportverbandes, und die ist es, die gegenüber der Behörde zählt. Ein digitales Logbuch ist deine persönliche Zweitaufzeichnung.

Gibt es ein vorgeschriebenes Formular für das Schießbuch?

Ein bundeseinheitliches Formular kennt das Waffengesetz nicht; § 14 WaffG regelt die Häufigkeit, nicht das Formular. Welcher Vordruck gilt, geben Verband und Verein vor — frag dort nach.

Muss ich alte Papiereinträge abtippen?

Nicht zwingend. Üblich ist ein Stichtag: Alles davor gilt über das Papierbuch als belegt, ab da zählt die digitale Aufzeichnung mit. Wer vergangene Termine nachträgt, bekommt dafür eine Auswertung, die mit echten Daten rechnet.

Zählt ein Standbesuch mit einer Leihwaffe?

Als Standbesuch ja. Für den Fortbestand des Bedürfnisses je Waffengattung verlangt § 14 Abs. 4 S. 1 WaffG eine eigene erlaubnispflichtige Waffe — dafür zählt ein Termin mit geliehener Waffe nach dieser Lesart nicht mit. Angaben ohne Gewähr; entschieden wird das von deiner Behörde.

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