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Ratgeber

Zubehör und Recht — was in welchem Land gilt

Schalldämpfer, Waffenlampen und Laser, Magazine: Jedes Land regelt sie anders. Hier steht je Land die Einstufung nach dem Waffenrecht, der Satz dazu, die Fundstelle und der Stand der Prüfung — aus denselben Katalogen, aus denen die App ihre Hinweise zeigt.

Was die Einstufungen heißen

verboten
Besitz ist verboten; es bleibt höchstens eine Einzelausnahme einer Zentralbehörde.
nur mit Erlaubnis oder Ausnahme
Erlaubt mit einer Waffenerlaubnis, für bestimmte Zwecke (etwa Jagd oder Sport) oder mit einer behördlichen Ausnahme — der Satz sagt, womit.
hängt von der Waffe ab
Die Folge hängt an der Waffe, in der das Teil steckt (Kurz- oder Langwaffe, Selbstlader) — die App prüft das am eigenen Bestand.
hängt vom Gerät ab
Bei Licht und Laser hängt die Folge am Gerät (Lampe oder Laser, Laserklasse) und teils am Zweck — der Satz sagt, woran.
vom Waffengesetz nicht erfasst
Das Waffengesetz des Landes nennt den Gegenstand nicht (bei Magazinen: unter der Grenze). Jagd-, Landes- oder Bundesstaatenrecht können ihn trotzdem regeln.
nicht erhoben
Für das Land liegt keine geprüfte Aussage vor. Das ist keine Freigabe.

Übersicht

Einstufung nach dem Waffenrecht je Land
LandSchalldämpferLicht/LaserMagazine
Deutschlandnur mit Erlaubnis oder Ausnahmeverbotenverbotenüber 20 (Kurzwaffe) / 10 (Langwaffe) Patronen
Österreichnur mit Erlaubnis oder Ausnahmevom Waffengesetz nicht erfasstnur mit Erlaubnis oder Ausnahmeüber 20 (Kurzwaffe) / 10 (Langwaffe) Patronen
Schweiznur mit Erlaubnis oder Ausnahmehängt vom Gerät abnur mit Erlaubnis oder Ausnahmeüber 20 (Kurzwaffe) / 10 (Langwaffe) Patronen
Polennur mit Erlaubnis oder Ausnahmevom Waffengesetz nicht erfasstvom Waffengesetz nicht erfasst
Tschechiennur mit Erlaubnis oder Ausnahmehängt vom Gerät abnur mit Erlaubnis oder Ausnahmeüber 20 (Kurzwaffe) / 10 (Langwaffe) Patronen
Estlandnur mit Erlaubnis oder Ausnahmehängt vom Gerät abnur mit Erlaubnis oder Ausnahmeüber 20 (Kurzwaffe) / 10 (Langwaffe) Patronen
Litauennur mit Erlaubnis oder Ausnahmehängt vom Gerät abnur mit Erlaubnis oder Ausnahmeüber 20 (Kurzwaffe) / 10 (Langwaffe) Patronen
Finnlandnur mit Erlaubnis oder Ausnahmevom Waffengesetz nicht erfasstnur mit Erlaubnis oder Ausnahmeüber 20 (Kurzwaffe) / 10 (Langwaffe) Patronen
Italienverbotennicht erhobennur mit Erlaubnis oder Ausnahmeüber 20 (Kurzwaffe) / 10 (Langwaffe) Patronen
USA (Bundesrecht)nur mit Erlaubnis oder Ausnahmevom Waffengesetz nicht erfasstvom Waffengesetz nicht erfasst
Kanadaverbotenvom Waffengesetz nicht erfasstverbotenüber 10 (Kurzwaffe) / 5 (Langwaffe) Patronen

Schalldämpfer

Deutschland nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Ein Schalldämpfer steht der Waffe gleich, für die er bestimmt ist (WaffG Anl. 1 Abschn. 1 UA 1 Nr. 1.3): für eine erlaubnispflichtige Waffe erlaubnispflichtig, für eine erlaubnisfreie erlaubnisfrei. Für Jäger gelten die Erwerbsregeln der Jagdwaffen entsprechend; verwenden dürfen sie ihn nur mit jagdlich zugelassenen Langwaffen für Zentralfeuerpatronen bei der Jagd und beim jagdlichen Übungsschießen (WaffG § 13 Abs. 9). Für Sportschützen trifft das Gesetz keine eigene Regel; eine Erlaubnis setzt ein Bedürfnis voraus, das sich aus den genehmigten Sportordnungen in der Regel nicht ergibt.

Fundstelle: WaffG Anl. 1 Abschn. 1 UA 1 Nr. 1.3; WaffG § 13 Abs. 9 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind WaffG und Behörde.

Österreich nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Schalldämpfer sind verboten, auch ohne Waffe (§ 17 Abs. 1 Z 5 WaffG 1996). Ausgenommen sind Inhaber einer gültigen Jagdkarte, die regelmäßig jagen (§ 17 Abs. 3b WaffG 1996); endet die Jagdkarte, ist der Dämpfer binnen sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Sportschützen sind nicht ausgenommen – für sie bleibt nur eine Ausnahmebewilligung der Behörde.

Fundstelle: § 17 Abs. 1 Z 5 WaffG 1996; § 17 Abs. 3b WaffG 1996 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind WaffG 1996 und Behörde.

Schweiz nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Schalldämpfer sind Waffenzubehör: Erwerb und Übertragung sind verboten (Art. 4 Abs. 2 lit. a, Art. 5 Abs. 2 lit. d WG), der Kanton kann sie aus achtenswerten Gründen bewilligen (Art. 28b WG). Das Gesetz nennt etwa berufliche Erfordernisse, körperliche Behinderung und Sammlertätigkeit – Jagd und Sport nicht, die Aufzählung ist aber nicht abschließend. Die Jagdverordnung des Bundes führt den Schalldämpfer seit dem 1. Februar 2025 nicht mehr unter den verbotenen Hilfsmitteln; der Kanton kann ihn bei der Jagd weiter verbieten. Wer rechtmäßig erworben hat, darf besitzen.

Fundstelle: Art. 4 Abs. 2 lit. a, Art. 5 Abs. 2 lit. d WG; Art. 28b WG · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind WG und Behörde.

Polen nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Eine Erlaubnis für eine Waffe mit Schalldämpfer oder eine dafür eingerichtete Waffe gibt es nur zu Jagdzwecken (art. 10 ust. 5 pkt 3 uoBiA) – und verwendet werden darf sie dann nur beim behördlich angeordneten Sanitärabschuss (art. 10 ust. 5a uoBiA). Sport-, Sammler- und Schutzerlaubnisse decken sie nicht. Ob der Dämpfer allein erworben werden darf, regelt das Gesetz nicht; das ist strittig.

Fundstelle: art. 10 ust. 5 pkt 3 uoBiA; art. 10 ust. 5a uoBiA · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind uoBiA und Behörde.

Tschechien nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Für Schalldämpfer gelten die Vorschriften über Waffen der Kategorie R4 (§ 9 odst. 4 z. č. 90/2024 Sb.): Umgang nur mit Waffenerlaubnis oder Waffenlizenz, einen bestimmten Zweck verlangt das Gesetz nicht.

Fundstelle: § 9 odst. 4 z. č. 90/2024 Sb. · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind z. č. 90/2024 Sb. und Behörde.

Estland nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Das Recht, einen Schalldämpfer zu besitzen, gibt die Waffenerlaubnis (RelvS § 20¹ lg 3). Auf die Waffe setzen und benutzen darf man ihn nur im Schießstand, auf dem Schießplatz, bei der Jagd und in den weiteren Fällen, auf die das Gesetz dort verweist; an einer für Jagd oder Sport registrierten Langwaffe darf er bleiben, solange sie nur dort geführt wird (RelvS § 20¹ lg 3¹).

Fundstelle: RelvS § 20¹ lg 3; RelvS § 20¹ lg 3¹ · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind RelvS und Behörde.

Litauen nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Schalldämpfer dürfen nur Inhaber einer Waffenerlaubnis für Sport, Jagd, den Dienst im Schützenbund oder Übungen von Soldaten erwerben, besitzen und benutzen (GŠKĮ 13 str. 11 d.); sonst sind sie verboten (GŠKĮ 7 str. 3 d. 6 p.). Eine Erlaubnis zur Selbstverteidigung oder zum Sammeln genügt nicht.

Fundstelle: GŠKĮ 13 str. 11 d.; GŠKĮ 7 str. 3 d. 6 p. · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind GŠKĮ und Behörde.

Finnland nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Ein Schalldämpfer ist erlaubnispflichtig (ampuma-aselaki 3 §, 18 §). Wer eine Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe hat, braucht für Erwerb, Besitz und Abgabe keine eigene (ampuma-aselaki 19 § 1 mom. 3 k.).

Fundstelle: ampuma-aselaki 3 §, 18 §; ampuma-aselaki 19 § 1 mom. 3 k. · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind ampuma-aselaki und Behörde.

Italien verboten

Herstellung, Einfuhr und Verkauf von Schalldämpfern sind nur für Streitkräfte, staatliche Korps oder die Ausfuhr zulässig (art. 2, secondo comma, L. 110/1975); bei der Jagd ist eine Waffe mit Schalldämpfer verboten (art. 21 co. 1 lett. u) L. 157/1992). Den Besitz eines vorhandenen Dämpfers regelt die Vorschrift nicht ausdrücklich.

Fundstelle: art. 2, secondo comma, L. 110/1975; art. 21 co. 1 lett. u) L. 157/1992 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind L. 110/1975 und Behörde.

USA (Bundesrecht) nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Nach Bundesrecht ist ein Schalldämpfer eine registrierungspflichtige Waffe (26 U.S.C. § 5845(a)(7)): Erwerb nur mit genehmigtem Antrag und Eintrag im Bundesregister, Besitz ohne Registrierung ist strafbar (26 U.S.C. § 5861(d)). Das Recht der Bundesstaaten weicht ab – einige verbieten den Besitz.

Fundstelle: 26 U.S.C. § 5845(a)(7); 26 U.S.C. § 5861(d) · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind NFA und Behörde.

Kanada verboten

Jeder Schalldämpfer ist eine verbotene Vorrichtung (Criminal Code s. 84(1)). Besitz ohne Lizenz ist strafbar, und eine Lizenz dafür sieht das Gesetz nur für Unternehmen vor (Criminal Code s. 92(2); Firearms Act s. 11).

Fundstelle: Criminal Code s. 84(1); Criminal Code s. 92(2); Firearms Act s. 11 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind Criminal Code und Behörde.

Übersicht: Schalldämpfer

Licht/Laser

Deutschland verboten

Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten oder markieren – etwa Zielscheinwerfer, Laser oder Zielpunktprojektoren –, sind verbotene Gegenstände (WaffG Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.2.4.1). Eine Ausnahme für Jäger gibt es dafür nicht; möglich ist nur eine Ausnahme des Bundeskriminalamts auf Antrag (WaffG § 40 Abs. 4).

Fundstelle: WaffG Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.2.4.1; WaffG § 40 Abs. 4 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind WaffG und Behörde.

Österreich vom Waffengesetz nicht erfasst

Das Waffengesetz nennt Waffenlampen und Laser nicht. Verboten sind Geräte zur Zielbeleuchtung oder Zielmarkierung, die für den militärischen Gebrauch speziell entwickelt sind – sie gelten als Kriegsmaterial (§ 18 Abs. 1 WaffG 1996 i.V.m. § 1 Art. I Z 8 KMV). Die Verwendung bei der Jagd regelt das Jagdgesetz des Bundeslandes, oft mit Verboten.

Fundstelle: § 18 Abs. 1 WaffG 1996 i.V.m. § 1 Art. I Z 8 KMV · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind WaffG 1996 und Behörde.

Schweiz hängt vom Gerät ab

Laserzielgeräte samt Montagevorrichtung sind Waffenzubehör: Erwerb nur mit Ausnahmebewilligung des Kantons (Art. 4 Abs. 2 lit. b, Art. 5 Abs. 2 lit. d WG). Eine reine Waffenlampe nennt das Waffengesetz nicht. Bei der Jagd sind künstliche Lichtquellen und Laserzielgeräte verboten (Art. 2 Abs. 1 lit. e JSV), soweit der Kanton nichts anderes gestattet.

Fundstelle: Art. 4 Abs. 2 lit. b, Art. 5 Abs. 2 lit. d WG; Art. 2 Abs. 1 lit. e JSV · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind WG und Behörde.

Polen vom Waffengesetz nicht erfasst

Das Waffengesetz nennt Waffenlampen und Laser nicht. Bei der Jagd ist künstliches Licht verboten (art. 42aa pkt 12 Prawo łowieckie); eine an der Waffe befestigte Lampe ist nur bei der Nachsuche erlaubt (§ 4 ust. 3 rozp. MŚ z 23.03.2005).

Fundstelle: art. 42aa pkt 12 Prawo łowieckie; § 4 ust. 3 rozp. MŚ z 23.03.2005 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind Prawo łowieckie und Behörde.

Tschechien hängt vom Gerät ab

Waffenlampen nennt das Waffengesetz nicht. Laser, die blenden können (Klasse 3B oder 4), sind meldepflichtige Waffen (příloha 1 bod 1.5.7 z. č. 90/2024 Sb.). Bei der Jagd ist künstliche Zielbeleuchtung verboten (§ 45 odst. 1 písm. g) z. č. 449/2001 Sb.), außer die Behörde befreit davon.

Fundstelle: příloha 1 bod 1.5.7 z. č. 90/2024 Sb.; § 45 odst. 1 písm. g) z. č. 449/2001 Sb. · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind z. č. 90/2024 Sb. und Behörde.

Estland hängt vom Gerät ab

Ein Laservisier darf nur zum Zweck des jeweiligen Schießsports erworben und besessen werden, Sammler ausgenommen (RelvS § 20¹ lg 4); Waffenlampen nennt das Waffengesetz nicht. Bei der Jagd sind künstliche Lichtquellen sowie Laser- und Nachtzielgeräte verboten (JahiS § 24 lg 4); Ausnahmen legt die Umweltbehörde fest.

Fundstelle: RelvS § 20¹ lg 4; JahiS § 24 lg 4 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind RelvS und Behörde.

Litauen hängt vom Gerät ab

Laservisiere dürfen nur Inhaber einer Waffenerlaubnis für Sport, Jagd, den Dienst im Schützenbund oder Übungen von Soldaten erwerben, besitzen und benutzen (GŠKĮ 13 str. 11 d.). Eine reine Waffenlampe zählt nicht zum Waffenzubehör; bei der Jagd ist künstliches Licht verboten, an der Büchse befestigte Scheinwerfer sind für bestimmte Arten wie Schwarzwild und Fuchs erlaubt (GŠKĮ 2 str. 19 d.; Medžioklės įstatymas 15¹ str. 7 p.).

Fundstelle: GŠKĮ 13 str. 11 d.; GŠKĮ 2 str. 19 d.; Medžioklės įstatymas 15¹ str. 7 p. · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind GŠKĮ und Behörde.

Finnland vom Waffengesetz nicht erfasst

Das Waffengesetz nennt Waffenlampen und Laser nicht. Bei der Jagd sind künstliche Lichtquellen und Geräte, die das Ziel beleuchten, verboten (metsästyslaki 33 § 1 mom. 5 k.); Ausnahmen gelten für die Wildschweinjagd, die Nachsuche und nicht geschützte Säugetiere (metsästyslaki 33 § 3 mom., 49 §; metsästysasetus 14 §).

Fundstelle: metsästyslaki 33 § 1 mom. 5 k.; metsästyslaki 33 § 3 mom., 49 §; metsästysasetus 14 § · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind metsästyslaki und Behörde.

Italien nicht erhoben

Für dieses Land liegt keine geprüfte Aussage vor. Das ist keine Freigabe.

USA (Bundesrecht) vom Waffengesetz nicht erfasst

Das Bundesrecht nennt Waffenlampen und Laser in keinem seiner Waffenkataloge (18 U.S.C. § 921, 26 U.S.C. § 5845). Das Recht der Bundesstaaten weicht ab, auch das Jagdrecht.

Fundstelle: 18 U.S.C. § 921, 26 U.S.C. § 5845 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind GCA/NFA und Behörde.

Kanada vom Waffengesetz nicht erfasst

Die Listen verbotener Vorrichtungen (Criminal Code s. 84(1); SOR/98-462) nennen Waffenlampen und Laser nicht. Die Verwendung bei der Jagd regeln die Provinzen.

Fundstelle: Criminal Code s. 84(1); SOR/98-462 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind Criminal Code und Behörde.

Übersicht: Licht/Laser

Magazine

Bei Magazinen gilt die Einstufung nur für Magazine über der Kapazitätsgrenze des Landes; wo sie liegt und für welche Magazine sie gilt, sagt der Satz. Was daraus für ein einzelnes Magazin folgt, steht auf seiner Seite im Zubehörkatalog.

Deutschland verboten

Wechselmagazine für Zentralfeuermunition, die mehr als 20 (Kurzwaffe) bzw. mehr als 10 Patronen (Langwaffe) des kleinsten zulässigen Kalibers fassen, sind samt ihren Gehäusen verbotene Gegenstände (WaffG Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.2.4.3/1.2.4.4) – der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen Selbstlader und Repetierer. Passt ein Magazin in Kurz- und Langwaffen, gilt es als Kurzwaffenmagazin, außer der Besitzer darf eine Langwaffe besitzen, in der es sich verwenden lässt. Altbesitz ist nur geschützt, wenn ein vor dem 13. Juni 2017 erworbenes Magazin bis zum 1. September 2021 angezeigt wurde; sonst bleibt nur eine Ausnahme des Bundeskriminalamts auf Antrag (WaffG § 58 Abs. 17; § 40 Abs. 4).

Fundstelle: WaffG Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.2.4.3/1.2.4.4; WaffG § 58 Abs. 17; § 40 Abs. 4 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind WaffG und Behörde.

Österreich nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Magazine für halbautomatische Waffen mit Zentralfeuerzündung sind verboten, wenn sie mehr als 20 (Faustfeuerwaffe) bzw. mehr als 10 Patronen (andere Schusswaffe) fassen (§ 17 Abs. 1 Z 9 und 10 WaffG 1996). Die Behörde kann eine Ausnahme bewilligen; Sportschützen mit einer rechtmäßig besessenen Waffe der Kategorie B haben Anspruch auf die Ausnahme für die Waffe, und für Magazine zu einer auf Grund einer Bewilligung besessenen Waffe braucht es keine eigene (§ 17 Abs. 3 und 3c, § 58 Abs. 13 WaffG 1996). Wer solche Magazine bei Inkrafttreten des Verbots rechtmäßig besaß und das binnen zwei Jahren meldete, bekommt eine Ausnahme bewilligt.

Fundstelle: § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 WaffG 1996; § 17 Abs. 3 und 3c, § 58 Abs. 13 WaffG 1996 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind WaffG 1996 und Behörde.

Schweiz nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Magazine für halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit mehr als 20 (Faustfeuerwaffe) bzw. mehr als 10 Patronen (Handfeuerwaffe) sind Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität (Art. 4 Abs. 2bis WG). Erwerben darf sie nur, wer die entsprechende Waffe erwerben darf – in der Regel mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung, etwa für das sportliche Schießen oder als Sammler; wer sie rechtmäßig erworben hat, darf sie besitzen. Eine Waffe, die mit einem solchen Magazin ausgerüstet ist, gilt als verbotene Waffe (Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 16b, Art. 28c WG).

Fundstelle: Art. 4 Abs. 2bis WG; Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 16b, Art. 28c WG · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind WG und Behörde.

Polen vom Waffengesetz nicht erfasst

Das Waffengesetz nennt Magazine nicht: Die wesentlichen Teile einer Waffe zählt es abschließend auf, das Magazin gehört nicht dazu (art. 5 ust. 2 uoBiA). Eine Kapazitätsgrenze kennt es deshalb nicht.

Fundstelle: art. 5 ust. 2 uoBiA · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind uoBiA und Behörde.

Tschechien nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Magazine für Waffen mit Zentralfeuermunition, die mehr als 20 (Kurzwaffe) bzw. mehr als 10 Patronen (Langwaffe) fassen, sind Magazine über der Grenze (příloha 1 bod 3.5 z. č. 90/2024 Sb.). Für sie gelten die Regeln der Munitionskategorie S2: Umgang nur mit Waffenerlaubnis oder Waffenlizenz und einer Ausnahme aus benannten Gründen, etwa für Sportschützen mit einem Jahr Trainings- oder Wettkampfnachweis, für Sammler oder die Berufsausübung (§ 9 odst. 5, § 49, § 150 odst. 6 z. č. 90/2024 Sb.). Wer sie nach altem Recht rechtmäßig erworben hat, darf sie behalten; in der Waffe gelten die neuen Regeln.

Fundstelle: příloha 1 bod 3.5 z. č. 90/2024 Sb.; § 9 odst. 5, § 49, § 150 odst. 6 z. č. 90/2024 Sb. · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind z. č. 90/2024 Sb. und Behörde.

Estland nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Magazine für halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit mehr als 20 (Pistole) bzw. mehr als 10 Patronen (Gewehr) dürfen nur zu benannten Zwecken erworben, besessen und geführt werden (RelvS § 20¹ lg 7): für eine Schießsportart, die sie verlangt – mit Nachweis von Vereinsmitgliedschaft und Wettkampf –, für historisches Nachstellen, als Sammler, im Verteidigungsbund oder für die Landesverteidigung. Jagd und Selbstschutz gehören nicht dazu; benutzt werden dürfen sie nur am Schießstand oder Schießplatz. Waffen mit solchem Magazin, die vor dem 1. März 2020 registriert waren, bleiben zu den bisherigen Bedingungen erlaubt (RelvS § 28 lg 1 p 2¹; § 91 lg 24).

Fundstelle: RelvS § 20¹ lg 7; RelvS § 28 lg 1 p 2¹; § 91 lg 24 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind RelvS und Behörde.

Litauen nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Magazine für halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit mehr als 20 (Kurzwaffe) bzw. mehr als 10 Patronen (Langwaffe) sind im zivilen Verkehr verboten (GŠKĮ 7 str. 3 d. 1 p.). Erwerben und besitzen darf sie nur, wer eine solche Waffe der Kategorie A rechtmäßig besitzt, und nur für diese Waffe (GŠKĮ 11 str. 3 d.); eine Erlaubnis dafür bekommen etwa Sportler mit Wettkampfnachweis, Mitglieder einer Schießorganisation, der Schützenbund und Soldaten. Jäger und Sammler sind nicht genannt.

Fundstelle: GŠKĮ 7 str. 3 d. 1 p.; GŠKĮ 11 str. 3 d. · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind GŠKĮ und Behörde.

Finnland nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Magazine für halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit mehr als 20 (kurze Waffe) bzw. mehr als 10 Patronen (lange Waffe) gelten als Waffenteil (ampuma-aselaki 3 § 2 mom.); Erwerb und Besitz sind erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis gibt es nur für Sportschützen mit mindestens zwölf Monaten Vereinsmitgliedschaft, für die Reservistenausbildung (nur lange Waffen), für Sammler, aus beruflichem Grund und für Vorführungen – nicht für die Jagd. Wer schon eine Erlaubnis für die entsprechende besonders gefährliche Waffe hat, braucht für den Erwerb keine eigene (ampuma-aselaki 44 b §; 19 § 1 mom. 4–5 k.).

Fundstelle: ampuma-aselaki 3 § 2 mom.; ampuma-aselaki 44 b §; 19 § 1 mom. 4–5 k. · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind ampuma-aselaki und Behörde.

Italien nur mit Erlaubnis oder Ausnahme

Magazine mit mehr als 20 Patronen für Kurzwaffen bzw. mehr als 10 für Langwaffen dürfen nur für Streitkräfte oder die Ausfuhr hergestellt, eingeführt und verkauft werden, vorbehaltlich des Sportgebrauchs (art. 2, secondo comma, L. 110/1975) – unabhängig von Zündart und Verschluss. Erwerben und besitzen dürfen sie nur Sportschützen, die einem vom CONI anerkannten Schießverband oder dem Tiro a Segno Nazionale angehören; jedes solche Magazin ist binnen 72 Stunden anzuzeigen (art. 12 co. 4 D.Lgs. 104/2018; art. 38 TULPS). Wer es am 13. Juni 2017 rechtmäßig besaß, für den gilt das bisherige Recht.

Fundstelle: art. 2, secondo comma, L. 110/1975; art. 12 co. 4 D.Lgs. 104/2018; art. 38 TULPS · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind L. 110/1975 und Behörde.

USA (Bundesrecht) vom Waffengesetz nicht erfasst

Das Bundesrecht kennt keine Kapazitätsgrenze für Magazine; die frühere Grenze ist 2004 ausgelaufen und aufgehoben (18 U.S.C. § 922(w) (repealed)). Mehrere Bundesstaaten begrenzen die Kapazität aber – etwa Kalifornien, New York, Connecticut, Maryland, Washington und Colorado –, teils als Verkaufs-, teils als Besitzverbot. Die Aufzählung ist nicht vollständig; maßgeblich ist das Recht des Bundesstaats.

Fundstelle: 18 U.S.C. § 922(w) (repealed) · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind GCA und Behörde.

Kanada verboten

Ein Magazin ist eine verbotene Vorrichtung, wenn es mehr als 5 Patronen für eine halbautomatische Waffe fasst, die keine Kurzwaffe ist – Randfeuer ausgenommen –, oder mehr als 10 für eine im Land gängige halbautomatische Kurzwaffe, auch in Randfeuer (SOR/98-462 Schedule Part 4 Item 3); für nicht gängige Kurzwaffen gilt schon mehr als 5. Gezählt wird in der Patrone, für die das Magazin gebaut ist; dauerhaft auf die Grenze reduzierte Magazine sind erlaubt. Der Besitz ohne Lizenz ist strafbar, und eine Lizenz dafür sieht das Gesetz nur für Unternehmen vor (Criminal Code s. 84(1), s. 92(2); Firearms Act s. 11).

Fundstelle: SOR/98-462 Schedule Part 4 Item 3; Criminal Code s. 84(1), s. 92(2); Firearms Act s. 11 · Stand 09/2026 · Ohne Gewähr – maßgeblich sind SOR/98-462 und Behörde.

Übersicht: Magazine