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Repetierbüchsen

Steyr Mannlicher SM12

Kategorie
Repetierbüchsen
Einstufung (DE)
Langwaffe
Epoche
Gegenwart (ab 1991)
Herkunft
Österreich
Kaliber
.308 Win. · .30-06 Spring. · .243 Win. · .300 Win. Mag.

Aus Bauart und Katalogmaßen abgeleitet nach WaffG Anl. 1 Abschn. 1 UA 1 Nr. 2.5 – ohne Gewähr; maßgeblich ist die einzelne Waffe.

Auch bekannt als: Steyr Mannlicher SM 12 · Steyr Arms SM12


Kennwerte

Verschluss
Zylinderverschluss
Lauflänge
508–635 mmJe nach Variante
Gesamtlänge
1.045–1.176 mmJe nach Variante
Kapazität
3–4Je nach Variante · Standardmagazin

Quellen

Jede Angabe stammt aus der daneben genannten Quelle. Keine Rechtsauskunft; was ein Markt aus diesen Werten folgert, entscheidet sein Recht.


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Passende Magazine

Magazine, die laut Hersteller in dieses Modell passen — mit Kapazität, Kaliber und den Grenzen je Land im Zubehörkatalog.

Deutschland: Wechselmagazine für Zentralfeuermunition, die mehr als 20 (Kurzwaffe) bzw. mehr als 10 Patronen (Langwaffe) des kleinsten zulässigen Kalibers fassen, sind samt ihren Gehäusen verbotene Gegenstände (WaffG Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.2.4.3/1.2.4.4) – der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen Selbstlader und Repetierer. Passt ein Magazin in Kurz- und Langwaffen, gilt es als Kurzwaffenmagazin, außer der Besitzer darf eine Langwaffe besitzen, in der es sich verwenden lässt. Altbesitz ist nur geschützt, wenn ein vor dem 13. Juni 2017 erworbenes Magazin bis zum 1. September 2021 angezeigt wurde; sonst bleibt nur eine Ausnahme des Bundeskriminalamts auf Antrag (WaffG § 58 Abs. 17; § 40 Abs. 4).


Dazu passt